Millionen veruntreut – Angeklagte legt Teilgeständnis ab
Knapp vier Millionen Euro hat die Ehefrau eines Buchhalters zusammen mit ihrem Mann veruntreut. Mit dem Geld fuhr sie unter anderem mehrmals nach Kenia. Ihr Mann soll sie über Art und Umfang der auf ihrem Konto eingegangenen Summen jedoch im Unklaren gelassen haben.
München - Zum Auftakt des Münchner Prozesses um die Veruntreuung von fast vier Millionen Euro hat die angeklagte Ehefrau eines Buchhalters ein Teilgeständnis abgelegt. Der 54-Jährigen wird vor dem Amtsgericht vorgeworfen, ihrem Mann dabei geholfen zu haben, rund vier Millionen Euro zu veruntreuen. Die Angeklagte gestand am Freitag, von den Kontobewegungen auf ihr oder ein gemeinsames Konto zwischen 2008 und 2013 gewusst zu haben. Über Art und Umfang der Überweisungen habe sie ihr Mann jedoch auch auf mehrmalige Nachfrage im Unklaren gelassen.
Durch das veruntreute Geld habe sie sich von ihrem Mann unter anderem Kenia-Reisen und ein Auto finanzieren lassen, sagte die Angeklagte aus. Der Buchhalter wurde erst vor zwei Wochen, gut ein halbes Jahr nach seiner Frau, vorläufig festgenommen. Der Prozess gegen ihn soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Ihr Mann habe sie in ihrer Ehe mehrmals betrunken bedroht und geschlagen, sagte die Angeklagte. Unter anderem deswegen habe sie auch keine weiteren Nachforschungen unternommen, was es mit dem Geld, das von 2008 an ständig in hohen Summen auf ihr Konto geflossen war, auf sich habe. Auch Kontoauszüge habe sie nicht mehr zu sehen bekommen. Mehrere weibliche Bekanntschaften ihres Mannes, die ebenfalls teure Geschenke erhielten, habe sie toleriert. „Ich bereue es, aber ohne meinen Mann würde ich nicht hier sitzen“, sagte sie.
In den beiden Firmen, für die der Mann als Buchhalter tätig war, fiel der Schaden erst nach knapp sechs Jahren auf. „Es war so geschickt gemacht, dass man es nicht merken konnte“, sagte ein Zeuge. Auch mehrere Steuerprüfer hätten das fehlende Geld nicht bemerkt. Der Prozess gegen die Frau wird am 22. Mai fortgesetzt. Dann soll auch ihr in Untersuchungshaft sitzender Mann als Zeuge geladen werden.
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