Millionen fehlen: Eltern stehen in der Kita-Kreide

Kommunen müssen Millionenbeträge wegen säumiger Gebühren einfordern - in München sind es rund drei Millionen Euro.
von  dpa
Die Unterbringung in der Kita kostet Geld, das viele Eltern nicht bezahlen können.
Die Unterbringung in der Kita kostet Geld, das viele Eltern nicht bezahlen können. © dpa

München - Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt für die Kleinen ein neuer Lebensabschnitt - für manche Eltern stellt sich die Frage, wovon sie die Gebühren bezahlen sollen. Die Folge: In den bayerischen Großstädten bleiben jedes Jahr Kita-Gebührenbescheide in Millionenhöhe unbezahlt.

So blieben in der Landeshauptstadt München in den Jahren 2015 und 2016 Kita-Bescheide von zusammen rund drei Millionen Euro unbezahlt. Ulrich Lobinger vom Münchner Referat für Bildung und Sport relativierte die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten Kita-Gebührenaufkommens eines Jahres. Es sei deshalb letztlich "kein besonders hoher Zahlungsrückstand".

Anders In Würzburg, wo die Ausfallquote deutlich höher liegt: 538 Kinder werden dort in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut - bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfahren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen. Die Quote war schon einmal schlechter. Zufriedenstellend sei die Zahlungsmoral der Eltern dennoch nicht, betonte ein Sprecher.

Dass München im bayerischen Vergleich relativ niedrige Ausfallquoten hat, liegt nach Einschätzung von Lobinger am "allgemein guten wirtschaftlichen Umfeld in München". Darüber hinaus würden in der Landeshauptstadt die Kita-Gebühren einkommensabhängig berechnet: Sozial Schwächere zahlen einen geringeren Betrag oder werden von der Gebührenzahlung komplett befreit. "Rund ein Drittel bezahlt gar keine Gebühren, ein Drittel eine ermäßigte Gebühr und ein Drittel der Eltern bezahlt den vollen Satz", erläuterte Lobinger.

Doch selbst bei schlechter Zahlungsmoral der Eltern kann das Kind meist in der jeweiligen Einrichtung bleiben. Ein Mitarbeiter des zuständigen Referats in Nürnberg betonte, dass im Zweifel für das Kind entschieden werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilfe einspringe, außerdem würden Ratenzahlungen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. Auch in Würzburg ist das so: "Wir versuchen, immer eine Lösung zu finden", sagte Stadtsprecher Christian Weiß.

In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung die Möglichkeit ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das aber nur in seltenen Einzelfällen, sagte Bernd Karl vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg. Sobald eine Ratenzahlung vereinbart worden sei, dürfe das Kind wieder kommen. Bedauerlich findet Karl es, dass es sich meistens um die Kinder handelt, "die eigentlich am dringendsten den Besuch der Kita benötigen".

Auch in München versucht man, den Ausschluss eines Kindes "aus pädagogischer Sicht" möglichst zu vermeiden. Deshalb seien die Mitarbeiter stets bemüht, das Gespräch mit säumigen Eltern zu suchen. Dennoch: "Offene Forderungen werden gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben, sollten alle Versuche scheitern", so Lobinger.

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