Millionärin vom Tegernsee umgebracht: Mordprozess beginnt in München

Eine alte Frau, krank und pflegebedürftig, dazu ziemlich reich. Ihr Vertrauen in ihr Umfeld wird schändlich missbraucht. Am Ende verliert sie nicht nur ihren Besitz, sondern auch auf brutale Weise ihr Leben.
dpa |
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Wurde der Ermordeten ihre wertvolle Antiquitätensammlung zum Verhängnis? (Symbolfoto)
imago/imagebroker Wurde der Ermordeten ihre wertvolle Antiquitätensammlung zum Verhängnis? (Symbolfoto)

München - Eine grausige Geschichte soll sich Anfang 2016 am Tegernsee abgespielt haben. Eine vierköpfige Diebesbande soll die Villa einer wohlhabenden alten Dame in Kreuth ausgeräumt haben. Um die Tat zu vertuschen, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Hauptangeklagte, eine 53 Jahre alte Büromanagerin aus dem Landkreis München, die 95 Jahre alte Seniorin schließlich mit einem Kissen erstickt haben. An diesem Freitag beginnt der Mordprozess vor dem Landgericht München II.

Das Opfer war früher Antiquitätenhändlerin und besaß in Kreuth eine Villa, in der sich zahlreiche alte Gegenstände befanden, darunter wertvolle Heiligenfiguren, Ölgemälde und Teppiche. Seit November 2013 lebte sie jedoch in einem betreuten Wohnheim in Rottach-Egern. Seit Sommer 2014 kümmerte sich die Hauptangeklagte um die Büroangelegenheiten der alten Dame, übernahm Pflegeaufgaben und leistete ihr Gesellschaft. Auch ihr Ehemann (57), ein Hausmeister (58) und ein Antiquitäten-Experte (68) sollen sich das Vertrauen der alten Dame erschlichen haben. Den Ermittlungen zufolge sollen sie dann zusammen Preziosen im Wert von insgesamt 1,1 Millionen Euro aus der Villa geschafft haben.

Als die 95-Jährige im März 2016 auf der Palliativstation eines Krankenhauses lag, ließ sich die 53-Jährige ein Bett in deren Krankenzimmer stellen. Sie soll die Befürchtung gehabt haben, die alte Dame wolle vor ihrem Ableben noch einmal in ihrer Villa nach dem Rechten sehen. Deshalb soll sie sie in den Morgenstunden des 22. März mit einem Kissen erstickt haben. Die angeblichen Mordmotive: Habgier, Verdeckungsabsicht und Heimtücke. 

Für den Prozess sind 16 Tage angesetzt. Das deutet daraufhin, dass die Angeklagten keine Angaben machen werden.

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