Mildes Urteil im Münchner Islamisten-Prozess

Im Islamisten-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist ein 24-jähriger Mann am Dienstag der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen worden.
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Im Islamisten-Prozess vor dem
Oberlandesgericht München ist ein 24-jähriger Mann am Dienstag der
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig
gesprochen worden.
dpa 6 Im Islamisten-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist ein 24-jähriger Mann am Dienstag der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen worden.
Da der Mann zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war,
verurteilten ihn die Richter des Staatsschutzsenats nach dem
Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
dpa 6 Da der Mann zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, verurteilten ihn die Richter des Staatsschutzsenats nach dem Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Die
Generalbundesanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von acht
Monaten auf Bewährung beantragt.
dpa 6 Die Generalbundesanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung beantragt.
Mildes Urteil: Der 24-jährige Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.
dpa 6 Mildes Urteil: Der 24-jährige Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.
Mildes Urteil: Der 24-jährige Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.
dpa 6 Mildes Urteil: Der 24-jährige Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.
Mildes Urteil: Der 24-jährige Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.
dpa 6 Mildes Urteil: Der 24-jährige Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.

München  – Da der Mann zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, verurteilten ihn die Richter des Staatsschutzsenats nach dem Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Generalbundesanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung beantragt.

In dem Prozess waren insgesamt acht mutmaßliche Islamisten angeklagt. Allen wurde vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis 2008 über Internet-Plattformen Propagandamaterial und Gräuel-Videos von zwei Terror-Organisationen verbreitet zu haben. Der am Dienstag verurteilte 24-Jährige hatte 2006 einen Film ins Internet gestellt, in dem unter anderem der inzwischen ums Leben gekommene Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden zu Martyrer-Aktionen aufrief.

Der Strafsenat wandte Jugendstrafrecht an, da er damals in seiner Persönlichkeitsentwicklung einem Jugendlichen gleich gekommen sei, wie ein Gutachten ergab. Schädliche Neigungen sah der Senat bei dem zuvor und seither straffreien jungen Mann nicht, deshalb komme keine Jugendhaftstrafe in Betracht. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen.

Das Oberlandesgericht hatte von April an gegen die Angeklagten im Alter von 18 bis 31 Jahren verhandelt, darunter auch eine Frau. Allen warf die Bundesanwaltschaft ursprünglich neben Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Kaida und Ansar al-Islam auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Dieser Vorwurf wurde während des Prozesses aber fallen gelassen. Im Juli und September wurden je drei Angeklagte zu milden Strafen verurteilt, die bisher höchste Strafe von 18 Monaten Haft auf Bewährung traf einen zur Tatzeit bereits erwachsenen Angeklagten.

Eine letzte Entscheidung steht noch immer aus. In diesem Fall muss sich der Angeklagte neben der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auch wegen Mitgliedschaft verantworten. Er soll versucht haben, sich in einem Terrorlager der Al Kaida für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen. Es war ihm jedoch nicht gelungen, in das pakistanisch-afghanische Grenzgebiet zu gelangen.

 

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