Mildes Urteil für den Katzenhasser
MÜNCHEN Da haben sich einige Tierschützer selbst einen Bärendienst erwiesen. Die Schläge, Beleidigungen und anonymen Drohbriefe, die Werner H. (74, Name geändert) erdulden musste, wirkten sich offenbar strafmildernd für den Katzenquäler aus. Als „unerträglich” und als „Hetzkampagne” empfand Staatsanwältin Beate Miksch die Übergriffe von einigen Tierschützern gegen den Beklagten. Für Amtsrichter Gerd Simon sprachen diese Angriffe ausdrücklich „zu Gunsten des Angeklagten”, der an Heiligabend 2010 den Kater Rocco zu Tode gequält hatte.
Wegen Tötung von Wirbeltieren, roher Misshandlung und Sachbeschädigung wird Werner H. zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt, dazu kommt eine Geldauflage von 1500 Euro für den Tierschutz. Eine Strafe, die viel härter hätte ausfallen können. Werner H. hatte zugegeben, dass er Rocco ertränkt hatte.
Buh-Rufe und wüste Beschimpfungen wie „Mörder” begleiteten Werner H. auch gestern Nachmittag auf seinem Gang in den Gerichtssaal. Über hundert Tierschützer hatten sich versammelt. Die Verhandlung geriet streckenweise zum Komödienstadl. Pfiffe für den Angeklagten, Applaus für die Polizisten, die Rocco gefunden hatten. Der Besitzer der Katze sagte aus, dass die Katze bereits am 13. Dezember verschwunden sei. War sie dem Katzenquäler bereits damals in die Falle gegangen? Der Besitzer erinnerte sich, wie uneinsichtig sich der Rentner ihm gegenüber verhalten habe: „Ich würde es wieder tun, hat er zu mir gesagt.” Die Polizei musste „Schlimmeres verhindern”. Auch dafür gab’s Applaus.
Selbst die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, ja, sogar das Urteil wurden mit Zwischenrufen und Missfallenskundgebungen kommentiert.
Oberstaatsanwältin Beate Miksch forderte sehr zum Missfallen des Publikums ein Jahr auf Bewährung für Werner H., zusätzlich 1500 Euro Geldstrafe. Sie berücksichtigte in ihrem Plädoyer, dass H. alt und krank, seine Frau ein Pflegefall ist. Außerdem hätte sich der Rentner bislang nichts zu schulden kommen lassen. Er leide unter der „Hetzkampagne”. Sie fordert keine Haftstrafe. Drei Jahre Gefängnis wären die mögliche Höchststrafe gewesen.
Verteidiger Boris Kampf glaubte sogar, dass eine Geldstrafe reichen würde. Sein Mandant lebe „in Angst um sich und seine Familie”.
Werner H. selbst zeigte gestern Reue: „Tut mir leid, das Ganze." Wirklich überzeugt hat er damit niemanden.