Milderes Urteil für Facebook-Hetzer – wegen Smileys

München - Ein 34-jähriger Bauhelfer wurde vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5000 Euro (200 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Der Mann veröffentlichte im August 2014 im Rahmen einer Diskussion auf einer offenen Facebook-Gruppe antisemitische und volksverhetzende Posts.
Hier ein Auszug der strafrechtlich relevanten Äußerungen des Verurteilten:
"Nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust!! (...)
Aber wie sagen die verfluchten Zionisten so schön? Alles Fake! Alles Propaganda! Wo sind die Beweise? (...)
... FUCK ISRAHEL, Scheiß Kindermörder! Abgefucktes ParasitenPack! Dreckiges Rattenvolk. (...)
Sogesehen haben die Juden am HC des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto... (…)
Fuck ISRAHELL! Abgefucktes Dreckspack! möchtegern „auserwählte“ ... Verfluchtes Parasitenvolk! Fuck Israhell! Fuck Kindermörder! (...)“
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Der Angeklagte - so das Gericht - stellte mit diesen Äußerungen den während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas in Abrede beziehungsweise bagatellisierte diesen. Mit solchen Äußerungen kann der öffentliche Friede gestört werden, was der Angeklagte in Kauf nahm.
Milderes Urteil wegen Smileys
Als Erklärung für seine hirnrissige Meinungskundgebung sagte der 34-Jährige, er habe lediglich andere User provozieren wollen. Er habe nur auf andere Kommentatoren im Zusammenhang mit dem Israel-Palestina-Konflikt reagiert und diese ebenfalls provozieren wollen. Tatsächlich würde er nicht am Holocaust zweifeln.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten. „Dass der Angeklagte seine Äußerungen nicht wirklich ernst, sondern vorwiegend provozierend meinte, findet zudem eine mögliche Grundlage in dem von ihm am Ende eines seiner Beiträge gesetzten Emoticons in Form eines augenzwinkernden Smileys“, so das Urteil.
Bei der Höhe der Strafe hat die Richterin berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig und einsichtig war und zu den Äußerungen durch andere User provoziert wurde.
Da seine Posts wenig geteilt oder gar geliked wurden, urteile das Gericht, dass das Potential für die Störung des öffentlichen Friedens gering war.