Milde Strafe für fahrlässige Tötung

Prozess: Ein 20-Jähriger schlittert mit seinem Pkw in einen Radler – trotz Helm waren die Verletzungen so schwer, dass er an den Folgen des Unfalls starb.
von  John Schneider
Tragischer Unfall: Mit 37 Stundenkilometern erfasste ein 20-Jähriger einen Radler.
Tragischer Unfall: Mit 37 Stundenkilometern erfasste ein 20-Jähriger einen Radler. © Lennartz/Fotolia

München - 37 Stundenkilometer können viel zu schnell sein. So wie am 13. Juli des vergangenen Jahres auf der abschüssigen Straße Am Nockherberg. Paul K. (20, Name geändert) war mit eben diesen 37 Stundenkilometern unterwegs. Da es aber stark regnete und die Trambahngleise dementsprechend rutschig waren, geriet sein Ford Fiesta ins Schleudern.

Die Folgen waren schrecklich: Der Wagen drehte sich um 180 Grad und erfasste einen Radler. Der Mann wurde auf den Gehweg geschleudert und blieb bewusstlos liegen. Trotz Helm waren die Verletzungen des Radfahrers so schwer, dass er an den Folgen des Unfalls verstarb.

Wäre der Unfall bei 30 km/h nicht passiert?

Die Ankläger sind der Auffassung, dass der Unfall bei 30 km/h nicht passiert wäre. Erlaubt sind an der Stelle zwar 50 Stundenkilometer. Doch das entbindet die Verkehrsteilnehmer nicht von der Verpflichtung, immer angemessen schnell zu fahren – gerade bei widriger Witterung. Das Amtsgericht sieht in dem Fall die Fahrlässigkeit aber an der untersten Grenze. Es beließ es bei einer Geldauflage von 1800 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Das Urteil fiel auch deswegen so milde aus, weil der 20-Jährige echte Reue zeigte. Schon vor der Verhandlung wirkte er zerknirscht. Seinem Mandanten tue es richtig leid, erklärte sein Verteidiger Joachim Schwarzenau. Paul K. schlafe seit dem Vorfall schlecht. Sein Versuch, sich bei den Angehörigen zu entschuldigen, scheiterte aber. Er habe sich dann auch nicht weiter aufdrängen wollen.

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