Mietrückstand in Corona-Krise: München erwartet Kündigungswelle

München - Seit neun Tagen gilt sie nicht mehr: die coronabedingte Sonderregelung, dass Miete gestundet werden kann bei Zahlungsschwierigkeiten. Das bedeutet: Münchner, die jetzt feststellen, dass sie Probleme haben ihre Monatsmiete aufzubringen, droht im schlimmsten Fall der Verlust ihrer Wohnung. Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) warnt: "Ab jetzt reicht wieder ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten für eine fristlose Kündigung. Ich appelliere deshalb dringend an alle, die ihre Miete im Moment nicht selbst tragen können, sich so früh wie möglich beraten zu lassen."
Denn: Wer im Juli und im August keine Miete bezahlt, darf im September gekündigt werden. Die sozialen Auswirkungen der Coronakrise träfen so Münchner, die in Kurzarbeit sind oder arbeitslos (und ihre Rücklagen aufgebraucht haben) mit voller Wucht. Der Mieterverein schätzt, dass jeder zweite Münchner Haushalt coronabedingt zumindest in Miet-Zahlungsschwierigkeiten geraten könnte, berichtet Schiwy.
Ist die Wohnung tatsächlich gekündigt, beginnt oft ein Horror: eine Kette aus Räumungsklage, Gerichtskosten, Notunterkunft und Kosten für die Einlagerung von Möbeln. 1.000 Euro Mietschulden können so schnell zu 5.000 Euro werden", erklärt das Sozialreferat.
Damit dieses Szenario möglichst vielen Münchnern erspart bleibt, sagt Schiwy: "Haben Sie Probleme, die Miete zu zahlen? Warten Sie nicht, kommen sie jetzt." Dabei denkt sie explizit an betroffene Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben, von Veranstaltungsbetreibern oder von Münchner Kinos.
Die Hilfen in München:
Die Stadt kann mit Wohngeld als Wohnkostenzuschuss helfen. Das Geld dient einem angemessenen und familiengerechten Wohnen – für corona-klamme Münchner, die keine anderen Sozialleistungen bekommen. Was viele nicht wissen: Sogar Eigentümer, die in ihrer Wohnung leben, könnten einen "Lastenzuschuss" erhalten. Wichtig ist, das Wohngeld rechtzeitig zu beantragen. Es wird erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt.
Außerdem empfehlen die Berater bei Zahlungsschwierigkeiten: Vermietern eine Ratenzahlung anbieten. Falls der zustimmt, die Lösung unbedingt schriftlich festhalten.
Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt), die es in allen Sozialbürgerhäusern gibt, ist die Stelle, die alle Hilfen verknüpft. Wer bereits coronabedingte Mietschulden hat, die das Jobcenter nicht ausgleicht, sollte einen Termin ausmachen. Das gilt auch für Münchner, die noch Finanzreserven übrig haben: Wenn keine Einigung mit dem Vermieter zustande gekommen ist, kann die Stadt hier Mietschulden übernehmen.
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