Mieterschutz in München: Neues Bündnis für das Vorkaufsrecht

München - Es war ein schwarzer Tag für alle Mieterschützer: Am 9. November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es Städten und Gemeinden nicht mehr möglich sein soll, ihr Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten wie bisher auszuüben.
Mieterverein München: So viele Häuser konnten nicht durch Kauf geschützt werden
Auch für München, wo das Vorkaufsrecht ein wichtiger Pfeiler der Erhaltungssatzung ist, ein schwerer Schlag. Zum Jahrestag der Entscheidung zieht der Mieterverein München eine Bilanz der direkten Auswirkungen.
Seit dem Urteil konnte die Stadt München insgesamt 48 Häuser mit 649 Wohnungen nicht mehr durch den Kauf des Hauses oder eine Abwendungserklärung schützen. Dies betrifft über 1.100 Bewohner und Bewohnerinnen. Es sei deshalb enorm wichtig, dass die Stadt wieder das Recht erhält, die soziale Mischung in den Vierteln zu bewahren und die Mieter vor Verdrängung zu schützen.
Bündnis "Wir wollen das Vorkaufsrecht zurück" kämpft für Mieterschutz
Der Mieterverein München, die Bürgerinitiative Ausspekuliert, das Bündnis "München Sozial" mit seinen 70 sozialpolitisch aktiven Organisationen, der Seniorenbeirat, der Mieterbeirat, der DGB München, verschiedene Münchner Mieter-Gemeinschaften und die Parteien SPD, Grüne und Linke haben sich darum als Bündnis "Wir wollen das Vorkaufsrecht zurück" zusammengeschlossen.
Seit April 2022 gibt es zwar einen Gesetzesentwurf der Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) für ein rechtssicheres Vorkaufsrecht, doch die FDP blockiert diesen. Unter anderem mit der Begründung, das Vorkaufsrecht schütze nur wenige, so der Mieterverein. Doch allein die Zahlen aus München zeigten, dass dies nicht zutrifft.
"Das Vorkaufsrecht ist eben kein teures Instrument für wenige", so das Bündnis. In Zeiten, in denen Kosten für Dinge des täglichen Bedarfs enorm gestiegen sind und die Nebenkosten explodieren, brauche es mehr Sicherheit auf dem Wohnungsmarkt. Die FDP solle ihre Blockade endlich aufgeben. "Wir brauchen eine neue Rechtsgrundlage für das Vorkaufsrecht", so das Fazit des Bündnisses.