Mieterhöhung wegen Preischeck auf Immoscout: unwirksam

Der Vermieter hatte mit der Durchschnittsmiete im Online-Portal argumentiert. Das Gericht kippt die Steigerung jedoch.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
1367,58 Euro sollte der Mieter statt der bisherigen 1189,20 Euro zahlen. (Symbolbild)
dpa 1367,58 Euro sollte der Mieter statt der bisherigen 1189,20 Euro zahlen. (Symbolbild)

München - Eine saftige Mieterhöhung flatterte im Mai 2017 einem Obergiesinger Mieter ins Haus. 1.367,58 Euro sollte die 98-Quadratmeter-Wohnung künftig kalt kosten. Statt 1.189,20 Euro wie bisher. Der Mieter widersprach. Die Vermieterin wollte die Erhöhung dann gerichtlich durchsetzen.

Doch ohne Erfolg. Das Amtsgericht sah den Mieter im Recht. Denn: Die Begründung einer schriftlichen Mieterhöhung mit einem Mietpreischeck der Online-Plattform "Immobilienscout24" erfüllt die formalen Anforderungen nicht.

Die Vermieterin hatte vor Gericht argumentiert, dass die Mieterhöhung der gesetzlichen Form genüge. Den Mietspiegel der Stadt hingegen könne man aufgrund fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranziehen. Da für München auch keine Mietdatenbank existiere und aufgrund von "Verfehlungen der Landeshauptstadt München auch keine Vergleichswohnungen gefunden" werden könnten, sei die Klägerin gezwungen gewesen, für die Begründung auf private Datenbanken zurückzugreifen. Die nunmehr verlangte Kaltmiete sei überdies auch ortsüblich und angemessen.

München von oben: Atemberaubende Ansichten

Mietspiegel seit Jahren in der Kritik

Der zuständige Richter fand das nicht nachvollziehbar. Der aus Zahlen von "Immobilienscout24" gewonnene Mietpreis-Check können nicht zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden, sagte er. Der Richter argumentierte unter anderem damit, dass es sich bei "Immobilienscout24" um eine Plattform handele, bei der Mietangebote nur "mit der einseitigen Preisvorstellung der Vermieterseite" verbunden sind. Schon das allein führe "naturgemäß zu einem höheren Quadratmeterpreis". Es sei nicht sichergestellt, dass die Mietverträge auch tatsächlich mit den eingestellten Preisvorstellungen abgeschlossen werden. Der Mietpreis-Check von "Immobilienscout" bilde nur die gegenwärtige Vermietervorstellung ab – und damit nicht die tatsächlich vereinbarten Mieten der vergangenen vier Jahre – wie vorgeschrieben.

Der Mietspiegel ist seit vielen Jahren politisch umstritten. Während etwa der Haus- und Grundbesitzerverein immer wieder kritisiert, die Mieten würden politisch gewollt niedrig gehalten, üben auch Mietervertreter immer wieder Kritik an dem Instrument.

Die Realität der Münchner Mieter werde schon deshalb nicht abgebildet, weil nur in den vergangenen Jahren abgeschlossene Mieten berücksichtig werden, heißt es dann. Weil also hunderttausende oft günstige Alt-Mieter gar nicht berücksichtigt werden, lägen die ermittelten Durchschnittsmieten weit über dem realen Durchschnitt des Münchner Mietmarkts.

Lesen Sie auch: Stadt ohne Plan - Gewofag lässt Grundstück vergammeln

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.