Mietererhöhung: Wo die 15-Prozent-Grenze fortan gilt
In München gibt's das schon, jetzt darf die Miete in 89 Kommunen künftig nur 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen – in allen anderen sind es 20 Prozent
München - Angesichts rasant steigender Mieten hat die Staatsregierung die Mietpreisbremse über München hinaus auf weitere 89 Kommunen ausgedehnt.
In den betreffenden Städten und Gemeinden dürfen die Eigentümer die Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent erhöhen, nicht mehr um 20 Prozent wie bisher. Die Neuregelung gilt ab 1. August. Das sei „praktizierter Mieterschutz“, erklärte Justizministerin Beate Merk (CSU).
Die neue Kappungsgrenze gilt nun in allen großen und mehreren mittleren Städten: Nürnberg, Erlangen, Fürth, Augsburg, Kempten, Würzburg, Aschaffenburg, Regensburg, Ingolstadt, Bamberg.
Offiziell heißt die Neuregelung „Zweite Kappungsgrenzesenkungsverordnung“ – die erste wurde im April erlassen und betraf nur die Landeshauptstadt München. Die 89 Kommunen (die Auflistung der oberbayerischen Kommunen siehe unten) wurden von der Staatsregierung in Absprache mit den Kommunalverbänden ausgesucht. Alle 89 hatten per Gemeinderatsbeschluss für die Mietpreisbremse votiert – diese ist nun ab 1. August in Kraft. „In diesen 89 Städten und Gemeinden tritt passgenau und unmittelbar ein weitergehender Mieterschutz ein“, erklärte Merk.
Hinzugekommen sind vor allem Dutzende kleinerer Gemeinden im Münchner Umland, die ebenso unter der Mietpreisexplosion leiden wie die Landeshauptstadt. Das betrifft Gemeinden unmittelbar an der Stadtgrenze ebenso wie weiter entfernte Kommunen – Edmund Stoibers Wohnort Wolfratshausen steht ebenso auf der Liste wie Murnau am Staffelsee und mehrere Gemeinden am Starnberger See und am Ammersee, wo überdurchschnittlich viele Millionäre wohnen.
Die SPD hatte eine schärfere Kappungsgrenze schon jahrelang gefordert, Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) war Anfang des Jahres auf diesen Kurs eingeschwenkt.
15 Prozent - ab jetzt hier:
Stadt Ingolstadt
Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Wackersberg, Wolfratshausen
Kreis Dachau: Dachau, Karlsfeld
Kreis Ebersberg: Anzing, Emmering, Forstinning, Glonn, Grafing, Kirchseeon, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding
Kreis Erding: Dorfen, Erding, Neuching, Oberding, Wörth
Kreis Freising: Attenkirchen, Eching, Freising, Moosburg, Neufahrn, Rudelzhausen
Kreis Fürstenfeldbruck: Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Olching, Puchheim, Türkenfeld
Kreis Garmisch-Partenkirchen: Murnau
Kreis Landsberg am Lech: Dießen, Greifenberg, Schondorf
Kreis Miesbach: Gmund, Miesbach
Kreis München: Aschheim, Baierbrunn, Garching, Gräfelfing, Grasbrunn, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Ober- und Unterschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Putzbrunn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterhaching
Kreis Rosenheim: Bad Aibling
Kreis Starnberg: Berg, Gilching, Herrsching, Krailling, Pöcking, Weßling, Wörthsee
Kreis Weilheim-Schongau: Bernried, Weilheim
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