Mieses Geschäft mit schmutzigen Worten: Sex-Hotline zockt Rentner ab
MÜNCHEN - Die Firmen setzen auf die Scham der Kunden, die oft lieber zahlen, als sich zu wehren. Ein 68-Jähriger soll 90 Euro für 100 Sekunden zahlen – mit Hilfe der Verbraucherzentrale wehrt er sich.
Bei Anruf Stöhnen und schmutzige Worte – damit versuchen Firmen jetzt verstärkt, sexhungrigen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie setzen auf die Scham ihrer Kundschaft, darauf, dass die Anrufer lieber zahlen, als sich zu wehren. So wie der Münchner Rentner Martin Sch. (Name geändert).
Der 68-Jährige glaubte zuerst an ein Missverständnis. 90 Euro forderte die Firma Roxborough Management Inc. (RMI) von ihm – weil er angeblich eine Sex-Hotline angerufen hatte. Als Sch. nicht zahlte, wurden die Forderungen immer höher. Als dann mit einem Prozess gedroht wurde, war der 68-Jährige so genervt, dass er zahlen wollte.
Ein Vorfall, wie ihn die Verbraucherzentrale immer wieder auf den Tisch bekommt. Vor allem im Bereich akustischer Erotik-Dienstleistungen, wie sie etwa zu später Stunde im Privat-TV angepriesen werden. „Es macht den Anschein, als würden die Firmen darauf bauen, dass die Angeschriebenen aus Scham keine Hilfe suchen“, so Verbraucher-Anwältin Tatjana Halm zur AZ.
Martin Sch. war schon fast weich geklopft. Er wollte zahlen. Seine Frau war dagegen – der Rentner wandte sich an die Verbraucherzentrale. Die riet zu einem Widerspruch. Schließlich konnte der Rentner durch einen Einzelverbindungsnachweis belegen, dass er die Bandansage nur 100 Sekunden angehört hatte. Als er hörte, dass pro Minute 1,99 Euro fällig sind, legte er auf.
Ob per Telefon oder via Internet: An allen Ecken und Enden versuchen Abzocker, ihren Schnitt zu machen – auf Kosten unvorsichtiger oder unbedarfter Zeitgenossen.
Die Gauner sind enorm erfinderisch im Anzapfen neuer Einkommensquellen. Auch Smartphone-Nutzer werden jetzt zu Opfern, denen Abo-Verträge etwa für Spiele oder Klingeltöne untergejubelt werden. „Oft haben die Leute etwas angeklickt, ohne es zu bemerken“, sagt Tatjana Halm. Sie rät, nicht nur das Bankkonto auf verdächtige Abbuchungen zu untersuchen, sondern auch die Telefonrechnung. Denn auf diesem Weg ist es für unseriöse Geschäftemacher oft leichter, unbemerkt Geld abzuzweigen. Wird die Handy-Rechnung per Lastschrift eingezogen, haben Betroffene sechs Wochen Zeit, den Betrag zurückbuchen zu lassen und dann die korrekte Summe zu überweisen.
Will dann eine Firma das abgezogene Geld zurück, ist sie in der Beweispflicht: Sie muss nachweisen, dass ein Vertrag mit dem „Kunden“ existiert. Die Verbraucherzentrale rät, in dieser Situation vorsichtshalber und fristgerecht Widerspruch einzulegen. „Vorsorglich sollte man auch jegliche Vertragsbindung widerrufen“, so die Verbraucherschützerin. Das bedeutet nicht, dass man die Existenz eines Vertrags zugibt. Aber sollte er tatsächlich auf irgendeine Weise zustande gekommen sein, wird er dadurch hinfällig.
Noch einen Vorteil hat so ein Widerruf: Manche der Firmen, die angebliche Forderungen eintreiben wollen, sind Schufa-Partner. Wer sich querstellt, kann mit einem Schufa-Eintrag rechnen, der beim Ratenkauf oder Kredit Ärger macht. Halm: „Wenn man einen Widerruf vorweisen kann, gibt es keinen Grund für einen solchen Eintrag.“ Rudolf Huber
HIER GIBT ’S HILFE
Wenn Sie zum Opfer von Telefon-, Handy- oder Internet- Betrügern geworden sind, sollten Sie sich möglichst schnell von Experten (etwa bei verbraucherzentrale- bayern.de) beraten lassen.
Auf der Homepage der Organisation gibt es auch Musterbriefe für den für den Widerruf angeblich bestellter Service-Leistungen wie Klingelton-Abos oder sonstiger Verbraucher-Fallen. „Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen“, heißt’s bei der Verbraucherzentrale.
Reagieren müssen Betroffene erst, wenn ihnen ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Dann müssen sie innerhalb von 14 Tagen auf dem Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
- Themen: