Messerstecherei auf dem Oktoberfest: Angeklagte muss ins Gefängnis

Die Wiesn-Messerstecherin muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis! Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Münchner Landgerichts als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
von  AZ
Der Revisionsantrag der Angeklagten (2.v.r.) wurde abgelehnt. Damit muss sie nun für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Revisionsantrag der Angeklagten (2.v.r.) wurde abgelehnt. Damit muss sie nun für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. © dpa

München - Vier Jahre und sechs Monate – so lange muss Melanie M. ins Gefängnis. Die Verlobte eines Hamburger Millionärs hatte gegen das Urteil des Landgerichts München vom 10. August 2016 Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 9. Mai 2017 verwarf der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs jedoch den Antrag. Damit muss die 34-Jährige nun in den Knast!

Melanie M. hatte nach einem Streit auf dem Oktoberfest am 20. September 2015 auf einen Mann eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt. Zuvor hatte das Opfer rassistische Bemerkungen gegenüber Ex-Fußballer Patrick Owomoyela gemacht. Das Gericht verurteilte die Frau wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Laut Gericht ging die Angeklagte ohne "rechtfertigenden Grund" mit einem Messer auf das spätere Opfer los und stach ihm mit der acht bis zehn Zentimeter langen Klinge in die Milzgegend – der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Melanie M. sprach vor Gericht von Notwehr – die Kammer sah diese Aussage durch diverse Beweise jedoch als widerlegt an.

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