Messerattacke auf TU-Toilette: Haftstrafe für Täter

Wegen Freiheitsberaubung wird ein 34-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
von  AZ/jot
Der Angelagte vor Gericht.
Der Angelagte vor Gericht. © Petra Schramek

München - Als Ben F. (34, Name geändert) am Freitag zum fünften Mal beteuert, dass er mit der Sache abschließen wolle und dass man ihm ein normales Leben ermöglichen soll, unterbricht ihn der Richter und weist den Angeklagten darauf hin, dass er sich seit geraumer Zeit ständig wiederholt. Ben F. gibt sich damit zufrieden und schließt sein langes letztes Wort ab.

Der 34-Jährige hatte im vergangenen Jahr seine Ex-Frau (24) in der TU abgefangen und zur Rede gestellt. Dabei hielt er der Studentin eine Tüte mit schwarzer Flüssigkeit entgegen und behauptete, das sei Säure. In Wirklichkeit war es Cola. Drei Stunden hielt er sie so in Schach und redete auf sie ein, zu ihm zurückzukehren.

Staatsanwaltschaft sah Geiselnahme

War das eine Geiselnahme, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte oder "nur" Freiheitsberaubung wie seine Strafverteidiger es sehen? Eine Unterscheidung, die beim Strafmaß stark ins Gewicht fällt.

Als die junge Frau auf die Damentoilette ging, folgte er ihr, griff sie mit einem Messer an und verletzte die junge Frau. Der 24-Jährigen gelang die Flucht. Ben F. wurde von einem Studenten überwältigt.

Das Landgericht verurteilt Ben F. am Freitag zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Lesen Sie hier: Polizeipräsidium München - Mann (49) stirbt in Haftzelle

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