Messer-Attacke vor "Q-Club": Acht Jahre Haft!

Hohe Haftstrafe für einen Messerstecher: Acht Jahre und neun Monate muss ein 27-Jähriger hinter Gitter, weil er vor dem Q-Club in München einem 24-Jährigen ein Messer in den Rücken gerammt hat.
dpa |
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Der Angeklagte Bujar H. vor dem Münchner Landgericht.
jot Der Angeklagte Bujar H. vor dem Münchner Landgericht.

München - Wegen versuchten Mordes an einem Disco-Besucher nach einer Prügelei hat das Münchner Landgericht einen Mann zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der 27-jährige Bujar H. und sein Streitgegner waren im Mai 2013 nach einer Schlägerei aus dem Münchner Q-Club geworfen worden. Der Urteilsbegründung zufolge fühlte sich der Angeklagte als Verlierer der Auseinandersetzung und suchte Rache.

Zu diesem Zweck sei der schmächtige 27-Jährige von hinten an sein körperlich überlegenes Opfer herangetreten und habe ihm ein Messer in die rechte Nierengegend gestoßen. Dies zeigte eine Aufnahme der Videokamera am Eingang. Der Stich drang nur ins Fettgewebe ein und verletzte die Niere nicht. Dies sei jedoch purer Zufall gewesen.

Lesen Sie hier: Nach Streit in der Disco: 27-Jähriger sticht zu

Die AZ hatte bereits über den Fall berichtet. Dem Stich war am 25. Mai 2013 eine Auseinandersetzung in der Disco Q-Club in der Kultfabrik vorausgegangen. Seine Begleiterin hatte ihm erzählt, dass sie von dem späteren Opfer Luan P. (24, Name geändert) angesprochen wurde. „Ich hasse dich“, habe ihr dieser zugeraunt.

„Ich habe erst gedacht, die scherzen,“ erzählte Bujar H. vor Gericht. Als er dann auf die Toilette ging, habe jemand hinter ihm angefangen zu schimpfen. „Ich meine dich“, habe der 24-Jährige dann zu ihm gesagt und ihn am Arm gepackt.

Eine Reinigungskraft, die die Rangelei beobachtet hatte, rief die Sicherheitsleute. Die brachten Luan P. vor die Tür. Auch Bujar H. musste rausgehen. Vor der Tür nahm er sein Messer und verbarg es unter der Jacke. Von hinten stach er dann mit der acht Zentimeter langen Klinge in die Nierengegend. Ein glücklicher Zufall verhinderte laut Anklage, dass ein inneres Organ getroffen wurde.

Zum Messer habe er gegriffen, weil er sich seinem Opfer körperlich unterlegen fühlte: „Ich hatte keine Chance gegen ihn.“ Warum er denn nicht einfach weggegangen sei, wollte der Vorsitzende Richter Michael Höhne wissen. „Ich war durcheinander.“

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