Meiserstraße darf umbenannt werden
MÜNCHEN - Das Urteil in Sachen Meiserstraße ist ausgefallen wie erwartet: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Umbenennung in Katharina-von-Bora-Straße bestätigt.
Gleichzeitig wurde die Klage des Meiser-Enkels Hans Christian gegen die „Entnennung“ zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Trotzdem verkündete der unterlegene Kläger: „Es geht jetzt erst richtig los.“
Wie berichtet, hat die Stadt im Juli 2007 die nach dem Landesbischof Hans Meiser (1881 - 1956) benannte Straße in der Maxvorstadt wegen dessen antisemitischen Äußerungen umbenannt. Dagegen kämpft der Enkel mit allen rechtlichen Mitteln. Er sieht den städtischen Verwaltungsakt als posthume Ehrverletzung.
Das Problem: Im bayerischen Straßen- und Wegerecht haben Straßenbenennungen einen rein ordnungsrechtlichen Charakter, sie sind eine Allgemeinverfügung, gegen die es keine Klagemöglichkeit gibt. Und sie dienen laut Urteil ausdrücklich „nicht dem Schutz der Ehre von namensgebenden Personen, wenn Gemeinden Straßen wieder umbenennen würden“.
Und weil es dabei um Landesrecht gehe, sei auch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zulässig.
"Alle Umbenenner werden sich in Grund und Boden schämen"
Hans Christian Meiser hatte das Urteil schon vorhergesehen, er will aber auf alle Fälle weiter für die Ehre eines Großvaters kämpfen: „Die Wahrheit wird siegen und alle Umbenenner werden sich in Grund und Boden schämen müssen.“ Die Wahrheitsfindung zur Person seines Großvaters dürfe durch das Urteil nicht beendet sein. Meiser kann jetzt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen und/oder vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Den tasächlichen Verwaltungsakt der Umbenennung, das Umtauschen der Schilder, kann er damit aber nicht aufhalten. Bernd Plank vom städtischen Kommunalreferat kündigte auf AZ-Anfrage an, das werde passieren, wenn die Juristen der Behörde die schriftliche Urteilbegründung des Verwaltungsgerichtshofs als „tragfähig“ bezeichnet hätten.
Rudolf Huber
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