"Mein schönes Auto": Wütender Münchner verurteilt

München - Provokationen, Beleidigungen und Gewalt im Straßenverkehr gibt es immer wieder - und sie führen nicht selten zu Geldstrafen und Fahrverboten. So wie auch in einem Fall, in welchem das Münchner Amtsgericht nun das Urteil fällte.
Im Juni 2015 war ein Mechatroniker aus München mit seinem Fahrzeug auf der Leopoldstraße unterwegs und fuhr plötzlich so abrupt in eine Parkbucht am rechten Fahrbahnrand, dass eine in die gleiche Richtung fahrende Radlerin eine Vollbremsung machen musste.
Sie zeigte ihm den Vogel und machte ihn auf sein Fehlverhalten aufmerkam, woraufhin der Mann ihr den Mittelfinger zeigte. Daraufhin trat die 26-jährige Radlerin leicht mit dem Fuß gegen die Fahrertür seines Pkw, was allerdings keinen Schaden verursachte. Der Mann stieg aus seinem Auto aus, schlug der Frau mit der Faust gegen den Oberarm und ging mit den Worten "Ich mach dich tot" auf sie zu. Dann lief er zu Fuß davon.
Geschädigte nach dem Vorfall psychisch erkrankt
Lange war es nicht zu einer Verhandlung gekommen, da die Radfahrerin nicht erschienen war. In der neuerlichen Verhandlung bestritt der Mechatronker die Tat und berief sich stattdessen auf ein Alibi. Er gab lediglich an, dass das Auto auf seine Frau zugelassen war.
Zur Hauptverhandlung erschien die Geschädigteb noch immer nicht. Der Vorfall habe bei ihr nach einer vorangegangenen Burn-Out-Erkrankung neuerlich zu Angstzuständen, Schlaf-, Arbeits- und Lernstörungen geführt. Allerdings gab es eine Zeugin. Sie schilderte den Tathergang und gab an, der Verurteilte hätte immer wieder "Mein Auto, mein schönes Auto" gerufen.
Der Strafrichter am Amtsgericht München verurteilte den 51-Jährigen zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 40 Euro (4.400 Euro insgesamt) und verhängte ihm ein zweimonatiges Fahrverbot. Der Richter gab an, dass die Radlerin sich auch nicht "ideal verhalten" hatte. Das Fahrverbot begründete damit, dass "körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen" habe.