Mehr Platz für meinen Mops!

Sozialhilfe-Empfängerin Maria P. (35) will eine Zwei-Zimmer-Sozialwohnung inklusive Lift einklagen. Begründung: Für ihren Hund und ihre Gäste sei es zu eng geworden.  
Torsten Huber |
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Sein Frauchen zieht vor Gericht.
Sein Frauchen zieht vor Gericht.

Die Sozialhilfe-Empfängerin Maria P. (35) will eine Zwei-Zimmer-Sozialwohnung inklusive Lift einklagen. Die Begründung: Für ihren Hund und ihre Gäste sei es zu eng geworden

München - 
40 Quadratmeter Altbau für rund 400 Euro mitten in München – die Wohnung ist zu klein für Sozialhilfeempfängerin Maria P. (35) und ihren Mops: „Wir brauchen mindestens zwei Zimmer und einen Lift im Haus“, sagt sie. Das Sozialamt der Stadt München weigert sich jedoch, ihr eine größere Sozialwohnung zu beschaffen. Dagegen klagte sie jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München.

Ihr Anwalt Thomas Vasel führte die Klage und wies auf folgende Punkte hin: Der Mops kann mit den kleinen Beinen keine Treppen steigen. Außerdem hat der Hund und sein Frauchen ein Wirbelsäulenleiden. Die Folge: „Ein Fahrstuhl ist für meine Mandantin unbedingt erforderlich“, sagte Vasel.

Die weitere Argumentationslinie des Anwalts: Maria P. bekommt oft Besuch aus ihrer Heimat. Ihre Verwandten könnten sich kein Hotel im teuren München leisten. Seine Mandantin müsste sie bei sich in der Wohnung unterbringen. Ohne ein Zweizimmer ginge das auf keinen Fall.

Außerdem habe die gelernte Bürokauffrau oft Freunde bei sich daheim. Darunter sind viele starke Raucher. Maria P. könne hinterher nicht in dem verrauchten Zimmer schlafen.
Und dann schmiede die Frau auch Hochzeitspläne. Einen festen Partner hat sie bereits. Der arbeitet viel im Ausland, schläft aber oft bei ihr. Und in der Ein-Zimmer-Wohnung sei das bereits geplante Eheleben unmöglich.

Der Richter konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen, meinte aber: „Sozialwohnungen sind knapp. Sie ist doch noch eine junge Frau. Es gibt viele alte Leute, die Treppen steigen müssen.“ Wenn Maria P. ihren Mops nicht die Treppen hochtragen kann, soll sie ihn zu Bekannten abgeben. Ihren Freunden soll sie das Rauchen verbiete. Kurzum: Die Klage wurde abgewiesen.

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