Mehr Licht!

Rücksichtnahme ist Grundlage der Straßenverkehrsordnung: Georg Thanscheidt, Vize-Chefredakteur der AZ, über das Radeln auf der Straße
von  Georg Thanscheidt
Gefährliche Situation: Autofahrer, die abbiegen, übersehen häufig den Radler.
Gefährliche Situation: Autofahrer, die abbiegen, übersehen häufig den Radler. © Zimmermann

In der Verkehrsplanung setzt sich ein neuer Gedanke durch. Der heißt: Auch zu viele Regeln können gefährlich sein. Bisher wurden den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern jeweils abgegrenzte Flächen zugeteilt: Der Autofahrer bekam die gut asphaltierte Fahrbahn samt Parkbucht. Der Radfahrer durfte auf einem markierten Streifen fahren, der entweder von der Auto-Spur oder vom Trottoir abgezweigt wurde. Der Fußgänger sollte den Bürgersteig benutzen – oder bekam gar eine ganze Zone zugewiesen.

Das schuf für alle eine trügerische Sicherheit. Trügerisch deshalb, weil diese zum Beispiel für den Radfahrer dann endet, wenn der Radweg jäh auf der Fahrbahn aufhört wie auf der Kapuziner- oder der Rosenheimer Straße. Dem Radler frühzeitig die Benutzung der Straße zu erlauben, statt ihn so vor einen nahenden Bus oder Lkw zu lenken, ist daher gut und sinnvoll. Das gilt auch für schmale Radwege, die hinter Parkplätzen und an Einmündungen vorbeiführen.

Natürlich geht das nur, wenn Autofahrer, Radler und Fußgänger aufeinander Rücksicht nehmen. Aber das ist keine weltfremde Schönwetter-Forderung, sondern integraler Bestandteil unserer Gesetze – deswegen steht das auch so in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Und vielleicht fällt es den Autofahrern ja auch leichter, den Radler als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer zu sehen, wenn dieser ebenfalls auf der Fahrbahn fahren darf. Das klappt noch besser, wenn dieser ein funktionsfähiges Licht hat.

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