„Mehmet“ will zurück nach Deutschland

Schon als 14-Jähriger hatte er es in München auf rund 60 Straftaten gebracht, wurde in die Türkei abgeschoben. Jetzt will Muhlis A. („Mehmet“) zurück nach Deutschland.
von  dapd
Schick im Anzug: So präsentierte sich Muhlis A. alias "Mehmet" einem RTL-Team.
Schick im Anzug: So präsentierte sich Muhlis A. alias "Mehmet" einem RTL-Team. © RTL

Schon als 14-Jähriger hatte er es in München auf rund 60 Straftaten gebracht, wurde abgeschoben. Jetzt will Muhlis A. („Mehmet“) aus der Türkei nach Deutschland zurückkehren.

München - Sein Anwalt Burkhard Benecken bestätigte am Montag, er werde in den kommenden Tagen bei den Behörden entsprechende Anträge stellen. Muhlis A., der als "Mehmet" bekannt geworden war,  sagte der „Süddeutschen Zeitung“, er bereue seine Taten und wolle nun wieder nach München.

Der in der bayerischen Landeshauptstadt geborene Türke hatte in den 90er Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil er bis zu seinem 14. Geburtstag bereits rund 60 Gewalttaten, Diebstähle und Erpressungen verübt hatte. 2005 war der heute 28-Jährige zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil er seine Eltern verprügelt hatte. Die Strafe trat Muhlis A. jedoch nicht an, sondern setzte sich in die Türkei ab, wo bis er heute lebt.

Falls „Mehmet“ jetzt nach Deutschland einreisen sollte, müsste er mit seiner Festnahme rechnen. Mit einem Antrag bei der Staatsanwaltschaft möchte sein Anwalt erreichen, dass der Haftbefehl zum Ende des Jahres ausgesetzt wird. Benecken argumentiert, dass sein Mandant bei seiner Verurteilung erst 21 Jahre alt war und „besondere Härte der Justiz“ erfahren habe. Muhlis A. sehe ein, schwere Fehler gemacht zu haben und sei in der Zwischenzeit nicht mehr straffällig geworden. Dies werde er mit einem „sauberen türkischen Führungszeugnis“ nachweisen.

Neben dem Haftbefehl besteht allerdings noch eine Ausweisungsverfügung der Stadt München, die eigentlich unanfechtbar ist. Benecken will in einem Antrag an die Ausländerbehörde auf ein Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland aus dem Jahr 2005 verweisen. Demnach sind der Ausweisung türkischer Staatsbürger inzwischen sehr hohe Hürden gesetzt. Nach derzeitiger Rechtslage sei es undenkbar, „Mehmet“ abzuschieben, betonte der Anwalt.

„Fall Mehmet“ spaltete die Politik

Wegen seiner zahlreichen Straftaten hatte „Mehmet“ eine politische Debatte über den Umgang mit ausländischen Jugendstraftätern ausgelöst. Mehrere CSU-Politiker wie der damalige Innenminister Günther Beckstein setzten sich vehement für die Abschiebung von Muhlis A. ein, Oppositionspolitiker waren strikt dagegen. 1998 wurde der inzwischen strafmündig gewordene Jugendliche in die Türkei abgeschoben.

Vier Jahre später kehrte er nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach München zurück, wurde allerdings wieder straffällig und floh schließlich 2005 in die Türkei.

Muhlis A., dem Behörden und Medien einst das Pseudonym „Mehmet“ gegeben hatten, um seine Identität zu schützen, lebt laut „Süddeutscher Zeitung“ heute bei Istanbul und betreibt eine Paintball-Anlage. Für den Fall seiner Rückkehr habe er konkrete Pläne: Er wolle kriminellen Münchner Jugendlichen dabei helfen, wieder auf die richtige Bahn zu kommen, hieß es.

 

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