Media Markt- und Saturn-Filialen rudern zurück: 2G-Regeln gelten wieder

Einige Märkte des Elektronikhändlers Media Markt - Saturn in Bayern hatten zuletzt die 2G-Regel ausgesetzt und auch Ungeimpfte zum Einkaufen ihn die Läden gelassen. Sie rudern nun zurück.
von  AZ/dpa
In einigen Filialen von Media Markt und Saturn durften auch Ungeimpfte einkaufen.
In einigen Filialen von Media Markt und Saturn durften auch Ungeimpfte einkaufen. © Armin Weigel/dpa/dpa

München - Rolle rückwärts bei den Filialen von Media Markt - Saturn in Bayern, die zuletzt eigenmächtig die 2G-Regelung außer Kraft gesetzt hatten. Seit diesem Donnerstag wird etwa auf den Webites der Filialen in Haidhausen und Riem wieder darauf hingewiesen, dass dort ein 2G-Nachweis zum Betreten gefordert wird.

Zuvor hatten sich die Filialen dazu entschlossen, die 2G-Regelung auszusetzen, wie ein Unternehmenssprecher bestätigte. Grundlage für die Entscheidung seien die jüngsten Urteile des Bayerischen Verwaltunsgerichtshofs gewesen. Zuvor hatten "Focus" und "tz" darüber berichtet.

Die Richter hatten im Dezember entschieden, dass auch Spielzeug- und Bekleidungsläden Geschäfte für den täglichen Bedarf seien. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext der Staatsregierung noch der Begründung zu entnehmen. Die Verordnung führt als Beispiele Lebensmittelgeschäfte, aber auch Blumenläden und Buchhandlungen an.

Gehören Elektro- und Elektronikwaren zur Grundversorgung?

Der Sprecher der Handelskette sagte, Elektro- und Elektronikwaren dürften ebenso zur Grundversorgung gehören. Auch große Lebensmittelhändler hätten sie zunehmend im Angebot. Aber Media Markt - Saturn folge dem Gesetz, werde Anordnungen der Ordnungsämter Folge leisten und habe keine Klage eingereicht.

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hatte bei Kontrollen "festgestellt, dass in mehreren Filialen von Media Markt und Saturn in München Kontrollen von 2-G Nachweisen nicht stattfinden". Dies widerspreche der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. "Das Amt steht mit den Verantwortlichen in Kontakt und wird bei Verstößen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten." Inhaltliche Fragen zur Auslegung der Verordung seien an das Staatsministerium für Gesundheit zu richten.

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