Masseur (50) missbraucht minderjährige Flüchtlinge

Für Oralsex gibt der Pasinger den Buben bis zu 30 Euro. Die Amtsrichterin verurteilt den Vorbestraften zu drei Jahren Gefängnis
von  John Schneider
Gibt den Missbrauch zu: Peter F. auf der Anklagebank.
Gibt den Missbrauch zu: Peter F. auf der Anklagebank. © jot

Sie sind allein, sie haben keine Familien, die sie unterstützen und sie kennen sich im fremden Land nicht aus. Deswegen sind minderjährige unbegleitete Flüchtlinge besonders gefährdet, sagt Amtsrichterin Karin Jung. Der Masseur Peter F. (50, Name geändert) hat diese Notlage der Jugendlichen nach ihrer Überzeugung ausgenutzt, um die Buben zu missbrauchen.

Der 50-Jährige nimmt per SMS Kontakt zu seinen Opfern auf

Peter F. ist bei der Staatsanwaltschaft kein Unbekannter. Ganz im Gegenteil. Der 50-Jährige ist bereits acht Mal verurteilt worden. Darunter sind auch einschlägige Vorstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Unter anderem wurde er 2004 zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Prozess: Taxler soll Schlafende missbraucht haben

Nach seiner Haftentlassung stand der Münchner bis zum 6. Dezember 2014 unter Führungsaufsicht. Das Gericht erkannte offenbar die Gefahr, dass er in Freiheit weitere Straftaten begehen würde. Eine Befürchtung, die sich Anfang 2016 bestätigte.

Die Pasinger Massagepraxis des Mannes ist nicht weit von einer Wohngruppe für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge entfernt. Der Masseur nahm per SMS oder Whatsapp-Nachrichten Kontakt zu den Jugendlichen auf, bot Geld für Sex.

So wie bei einem 15-jährigen Flüchtling, mit dem er sich im Januar 2016 in seiner Wohnung verabredete. Der 15-Jährige musste sich ausziehen und Oralsex über sich ergehen lassen. Dafür bekam er zehn Euro.

Die Anklage zählt weitere neun Missbrauchsfälle auf. Vier der Opfer sind 15 Jahre alt, einer der Buben ist bereits 17. Sie bekommen 20 bis 30 Euro für den Oralsex. Der Masseur befriedigt sich dabei teilweise selbst. Den anfänglichen Verdacht, dass Peter F. den Jugendlichen mit Abschiebung und Schlägen gedroht habe, konnten die Ermittler allerdings nicht erhärten. Sehr zum Bedauern des Anwalts und Zeugenbeistands Enzio Rességuier de Miremont.

Am 27. Juli 2016 wird Peter F. festgenommen, seine Wohnung von der Polizei durchsucht. Auf dem Smartphone des Mannes finden die Ermittler das Bild eines elf bis 13 Jahre alten Buben, der seinen Penis entblößt. Aus dem Chatverlauf können die Ermittler schließen, dass Peter F. Kontakt zu dem Buben aufgenommen hatte und diesen aufforderte, das Genitalien-Bild zu schicken.

Aus Rücksicht auf die Buben, die zum Teil noch immer seelisch unter den Folgen leiden, wird die Öffentlichkeit weitgehend von der Verhandlung ausgeschlossen. Nur die Anklageverlesung und die Urteilsbegründung sind entgegen dem Antrag der Nebenklage-Anwälte öffentlich. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jung will damit den Eindruck der „Schattenjustiz“ vermeiden.

Die Prozessbeteiligten einigen sich dann hinter verschlossenen Türen. Peter F. gesteht die Vorwürfe in der Anklage. Und erspart damit seinen Opfern, die peinlichen Erlebnisse erneut schildern zu müssen. Dafür bekommt er mit drei Jahren Gefängnis ein relativ mildes Urteil.


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