Massenschlägerei unter Fußballfans

Am Samstagfrüh treffen am Hauptbahnhof eine Gruppe Hooligans und Fußballfans aufeinander. Sie prügeln sich, einer zieht ein Messer und verletzt die Angreifer und sich selbst.
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Erst schlagen sich die Fußballfans, dann zückt einer ein Messer. (Symbolfoto)
Gregor Feindt/dpa Erst schlagen sich die Fußballfans, dann zückt einer ein Messer. (Symbolfoto)

Ludwigsvorstadt - Am Samstag gegen 06.20 Uhr unterhielten sich zwei Männer und zwei Frauen am Hauptbahnhof über Hooligans. Was sie nicht wussten: direkt neben ihnen standen mehrere Fußballfans, die teilweise Stadionverbot haben. Laut Polizei handelt es sich um Anhänger der Schickeria.Und die fanden das, was sie da hörten, gar nicht komisch.

Die Gruppe griff die vier Fußballfans an und schlug zunächst auf einen 23-jährigen Schweizer ein. Diesem kam dann ein 21-jähriger Deutscher zu Hilfe und wurde daraufhin wieder von den Fußballfans niedergeschlagen. Im Laufe der Auseinandersetzung verteidigte sich der 21- Jährige mit einem Messer und fügte hierbei einem 23- Jährigen beziehungsweise einem 21-jährigen Hooligan eine Stichverletzung am Rücken beziehungsweise eine Schnittverletzung an der Hand zu. Er selbst verletzte sich ebenfalls an der Hand, bei dem Versuch den Angreifern zu entkommen.

Anschließend flüchtete er zu einem Infopoint in den Münchner Hauptbahnhof und wartete dort auf Aufforderung einer Bahnangestellten das Eintreffen der Polizei ab. Diese konnte neben dem 21-jährigen Deutschen auch die Angreifer vorläufig festnehmen. Aufgrund des Sachverhalts übernahm die Mordkommission München die weiteren Ermittlungen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird die Messerattacke von Seiten der Staatsanwaltschaft München I als Notwehrhandlung gewertet, so dass gegen den 21- jährigen Geschädigten kein Haftbefehlsantrag gestellt wurde. Gegen die vier festgenommenen Fußballfans ergingen Haftbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung, die jedoch durch das Amtsgericht München außer Vollzug gesetzt wurden.

 

Die verletzten Angreifer bedurften lediglich einer ambulanten Behandlung, der geschädigte Messerstecher befindet sich noch in stationärer Behandlung.

 

 

 

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