Massen-Onlinebetrug: Freiheitsstrafe für Münchner Geschäftsführer dubioser Computer-Support-Firmen

München - Am 9. August hat das Amtsgericht einen 59-jährigen Techniker aus München wegen siebenfacher Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Fast zwei Millionen Euro hatten die von ihm beauftragten Callcenter und Webseiten erbeutet.
Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, 2013 über indische Kontakte mehrere Callcenter beauftragt zu haben, über unter seiner Firma eingerichtete Webseiten Computerprobleme zu beheben. Die Erbringung solcher Leistungen gaben die Betrüger allerdings nur vor und brachten die Geschädigten dazu, Geld auf die vom Angeklagten eingerichteten Konten zu überweisen.
Telefonbetrug: Anruf von Microsoft Support
Die Hintermänner gaben sich bei ihrer Betrugsmasche stets auf Englisch als Mitarbeiter des Microsoft Support aus und behaupteten, ein von ihnen festgestelltes virenverursachtes Computerproblem beheben zu müssen. So erreichten sie Zugang zu den Computern der Opfer und boten dann angeblich nötige Lizenzerneuerungen oder Wartungsverträge an, ohne deren Abschluss Daten verloren gehen oder die Computer gesperrt würden.
Anderen Geschädigten zeigten sich beim Surfen im Internet Pop-Up-Fehlermeldungen, die zum Anruf bei der angegebenen Telefonnummer aufforderten, andere wieder nahmen selbst über die von den Webseiten des Angeklagten genannten Nummern Kontakt mit den indischen Callcentern auf, um schließlich in gleicher Weise zu Zahlungen veranlasst zu werden, ohne dafür die erhoffte Gegenleistung zu bekommen.
Schaden in Millionenhöhe - FBI ermittelte
Auf diese Weise nahm der Angeklagte von 2015 bis 2017 insgesamt 1.824.129,70 Euro ein, die er abzüglich seiner Provision über eine Höhe von insgesamt 1.501.253,83 Euro an seine indischen Geschäftspartner weiterleitete. Die Machenschaften wurden letztendlich vor allem durch das FBI und einem weltweiten Netz aus rund 10.000 Geschädigten aufgeklärt. Dass es sich bei den indischen Firmen um Betrüger handelt, müsste dem Mann bereits ab Dezember 2015 bewusst geworden sein, nachdem bei ihm zahlreiche Mails mit Betrugsvorwürfen wie auch Rückbuchungen eingegangen waren.
Der ermittlungsführende Polizeibeamte erklärte in seiner Zeugenaussage: "Der Angeklagte wollte ursprünglich einen PC-Support in Deutschland aufbauen, der nicht funktioniert. Ihm wurde wohl angeboten, dass der Support aus Indien erfolgen könne", und weiter: "Es war ihm nicht begreiflich, aber hat die Mails gesehen". Seine Einnahmen an sich hatte der Geschäftsführer ordnungsgemäß versteuert.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Richter begründete das Urteil unter anderem mit dem vollumfänglichen Geständnis des Angeklagten und das die Geschäftsbeziehung zu den Hintermännern in Indien ursprünglich legal begründet worden war. Zu Lasten des Angeklagten sei allerdings der extrem hohe Schaden zu berücksichtigen.