Maskenpflicht: Sind Gesichtsmasken steuerlich absetzbar?

Gesichtsmasken sollten regelmäßig ausgetauscht werden, auf Dauer geht das aber durchaus ins Geld. Lässt sich der Mund-Nasen-Schutz steuerlich absetzen?
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Maskenpflicht in Deutschland - auch finanziell für viele ein Thema.
Maskenpflicht in Deutschland - auch finanziell für viele ein Thema. © Arne Dedert/dpa

München - Eine AZ-Leserin stellte uns die Frage, ob Gesichtsmasken von der Steuer absetzbar seien, da ihr mittlerweile etliche Kosten entstanden sind. Die AZ fragte nach, unter anderem bei dem FDP-Bundestagsabgeordneten Gerald Ullrich, der sich schon seit dem Frühjahr für einen finanziellen Ausgleich für Masken einsetzt.

"Den Kauf von Corona-Mund-Nasenschutz für den Eigenbedarf sollen alle steuerlich geltend machen können", sagte der Politiker nochmal zur AZ. Dennoch ist es bisher nicht möglich, Masken von der Steuer abzusetzen. Lediglich Personen, die beruflich bedingt verpflichtet sind, eine Schutzmaske zu tragen, deren Arbeitgeber aber von sich aus keine zur Verfügung stellt, können sie als Werbungskosten absetzen.

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Trotzdem sollten Kaufbelege von Masken gesammelt und aufbewahrt werden - für den Fall, dass die Masken möglicherweise doch noch abgesetzt werden können. Noch gibt es dazu aber keine Entscheidung vonseiten der Politik. Die AZ hält Sie auf dem Laufenden.

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