Maskenaffäre: Der Fall Sauter und Nüßlein landet beim BGH

Keine Korruption? So sieht zumindest das Münchner OLG das Handeln der Politiker Sauter und Nüßlein. Der Fall landet nun beim Bundesgerichtshof.
Ralf Müller |
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Alfred Sauter im Juli bei einer Plenarsitzung des Landtags. (Archivbild)
Alfred Sauter im Juli bei einer Plenarsitzung des Landtags. (Archivbild) © IMAGO / Rolf Poss

München - Schwerer Rückschlag für die Ermittlungen gegen die ehemaligen oder noch aktiven CSU-Parlamentarier Georg Nüßlein und Alfred Sauter: Strafsenate des Oberlandesgerichts München (OLG) haben den Beschwerden der Politiker und eines ebenfalls beschuldigten Unternehmers gegen Durchsuchungsbeschlüsse, Beschlagnahmen beziehungsweise gegen einen Haftbefehl "weitgehend" stattgegeben, teilten die Münchner Justizbehörden mit. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte aber an, beim BGH Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts einzulegen.

Im Kern vertraten die von Nüßlein und Sauter angerufenen OLG-Strafsenate die Ansicht, die Beschuldigten hätten den ihnen zur Last gelegten Straftatbestand gar nicht erfüllt. Dieser setze voraus, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet beziehungsweise versprochen werde, so die OLG-Richter.

Arrestbeschluss in Höhe von 660.000 Euro gegen Sauter

Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers mache sich dagegen ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar, wenn er lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen. "Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers war von den Senaten bei ihren Entscheidungen hinzunehmen", heißt es in der Mitteilung.

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Es ging unter anderem um den Verdacht der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Atemschutzmasken an Bundes- und Landesbehörden. Eine Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts (OLG) München erließ daher gegen Nüßlein im Februar 2021 drei zwischenzeitlich vollzogene Durchsuchungsbeschlüsse und am 15. März 2021 einen Arrestbeschluss in Höhe von 660.000 Euro.

Die CSU-Landtagsfraktion hält eine Sauter-Rückkehr für ausgeschlossen

Gegen den beschuldigten Unternehmer ergingen zwei vollzogene Durchsuchungsbeschlüsse. Gegen den Unternehmer erließ die Ermittlungsrichterin außerdem einen zwischenzeitlich wieder außer Vollzug gesetzten Haftbefehl. Im April wurde schließlich gegen den Unternehmer ein Vermögensarrest in Höhe von 1.753.798,78 Euro angeordnet. Gleich sechs Mal wurden Wohnungen und Büros des CSU-Landtagsabgeordneten Sauter durchsucht. Außerdem wurden 1,243 Millionen Euro beschlagnahmt.

Nüßlein hatte jetzt mit seiner Beschwerde gegen nur den Arrestbeschluss, Sauter mit seinem Rechtsmittel hingegen auf ganzer Linie Erfolg. Wie auch immer das juristische Tauziehen ausgehen wird, die CSU-Landtagsfraktion will Sauter nach den Worten von Fraktionschef Thomas Kreuzer nicht mehr in ihren Reihen sehen. Eine Rückkehr Sauters in die Fraktion halte er für "ausgeschlossen".

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8 Kommentare
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  • Leserin am 19.11.2021 23:55 Uhr / Bewertung:

    Es ist wohl eher ein politisches Problem. Wenn unsere Parteien und Politiker nebenbei als "Berater*innen" Geld kassiern dürfen, stimmt eben etwas nicht. Ich muss einen Nebenjob genehmigen lassen.

  • Plato's Retreat am 19.11.2021 11:58 Uhr / Bewertung:

    Ein reines Wahlkampfmanöver der - weisungsgebundenen - Staatsanwaltschaft. Es war von Vornherein klar, dass die vom Bundestag erlassenen Gummiparagraphen die Vorteilsannahme nicht sanktionieren.

  • Marlboro123 am 19.11.2021 11:07 Uhr / Bewertung:

    Die CSU bekommt nichts auf die Reihe, Corona läst Grüssen,ausser beim Geld verdienen, das stinkt doch,die machen sich Gesetze wie Sie es brauchen, Ehrlich sieht anders aus.

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