Markenrechtsstreit: Grünes Licht für Bauernhof-Olympia

Wie schon das Landgericht weist auch das OLG die Klage des Sportverbandes ab.
von  John Schneider
Goliathbezwinger: "David" Nico Lindner siegt vor Gericht.
Goliathbezwinger: "David" Nico Lindner siegt vor Gericht. © jot

München - Nico Lindner fühlt sich wie der biblische David. Der Goliath ist in seinem Fall der große Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Der hat das Münchner Event-Unternehmen Lindners verklagt. Streitwert: 150.000 Euro. Der Grund: Das Unternehmen biete in seinem Teambuilding-Programm eine "Bauernhof-Olympiade" an. Gestern kam es am Oberlandesgericht (OLG) zum zweiten Aufeinandertreffen.

Der Verband kritisiert, dass Lindner den Ruf der Olympischen Spiele als "perfekt organisierte" Sportveranstaltung ausbeute. Zwar bezeichnet der Begriff Olympiade streng genommen nur den Zeitraum zwischen zwei Olympischen Spielen, also vier Jahre. Aber im allgemeinen Sprachgebrauch wird Olympiade oft gleichbedeutend wie Olympische Spiele benutzt.

Statt Kugeln zu stoßen oder Marathon zu laufen, müssen die Bauernhof-Olympioniken aber Heugabeln zielsicher werfen, Gummistiefel weit schleudern und beim Wettsägen eine gute Figur machen. Verwechslungsgefahr zu den echten Sommer- oder Winterspielen besteht da kaum. "Diskus, Speer und Co. haben wir bewusst nicht im Programm", erklärt Lindner im AZ -Gespräch.

Doch Anwalt Ralf Schäfer als Vertreter des klagenden Sportbundes sieht trotzdem Verstöße gegen das Olympiaschutzgesetz. So verkaufe das Münchner Unternehmen Lizenzen für die "Bauernhofolympiade" an andere Veranstalter.

Doch der OLG-Senat denkt wie das Landgericht, das die Klage im Mai abgewiesen hatte. "Das Hervorrufen bloßer Assoziationen zu den Olympischen Spielen" reiche für ein Verbot nicht aus, sagt der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Der Gesetzgeber habe nach Überzeugung der Richter mit dem Schutzgesetz nicht den Gebrauch des Wortes Olympiade völlig verbieten wollen. Die Berufung wurde daher abgewiesen.

Als der DOSB-Anwalt merkt, dass er auf verlorenem Posten kämpft, kündigt er an, die "dritte Instanz" zu bemühen. Das wäre die Revision der OLG-Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.

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