Mann verletzt sich bei Sprung ins Nichts: Olympiapark München verklagt
Nach Public Viewing im Olympiapark springt ein Jurist (36) in eine vermeintliche Hüpfburg und verletzt sich schwer. Der Fall landet vor Gericht.
Vielleicht war es die Euphorie, die Paul C. (36, Name geändert) unvorsichtig werden ließ. Der Jurist hatte am 2. Juli 2016 beim Public Viewing im Olympiapark mit tausenden anderen Fans den EM-Viertelfinal-Sieg der deutschen Mannschaft gegen Italien gefeiert. Auf dem Heimweg kurz vor dem Coubertinplatz stand eine Art Luftkissen-Torbogen.
Er habe das damals für eine Art Hüpfburg gehalten, erklärte der Mann gestern vor Gericht. Also habe er sich nach vorne fallen lassen. In der Annahme, dass ihn das Luftkissen schon halten würde.
Jetzt ist er klüger. Die vermeintliche Hüpfburg war keinesfalls für solche Aktionen ausgelegt. Fast ungebremst prallte der Mann mit dem Gesicht auf einen Betonstreben am Boden. Das Resultat: Ein Zahn wurde nach hinten gebogen und musste entfernt werden. Dazu musste er an der Lippe genäht werden und ein halbes Jahr eine Spange tragen.
Olympiapark will keinen Vergleich
Und damit ist die Sache immer noch nicht ausgestanden. Der fehlende Zahn ist immer noch nicht ersetzt worden, muss erst mühsam aufgebaut werden. "Ich habe immer noch Probleme beim Essen", sagte er am Dienstag.
Paul C. verklagte den Olympiapark auf Schadenersatz. Es geht um etwa 7000 Euro. Der Kläger ist der Ansicht, man hätte auf die Gefahrenstelle hinweisen müssen.
Aber die Olypark Gmbh wehrt sich. Es seien doch acht Personen des Sicherheitsdienstes anwesend gewesen, eine Verkehrssicherungspflicht sei nicht verletzt worden. Vergleichsbereitschaft? Nicht wirklich. Olypark-Anwalt Götz Tacke schüttelte entschieden den Kopf als die Sprache darauf kam.
Tatsächlich schien auch dem Richter die Aktion "wahnsinnig unvernünftig". So wie man nicht in einen See springen solle, den man nicht kennt.
Eine Entscheidung will das Gericht am 18. Juli bekannt geben.
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