Mann überfahren und einfach fortgerast

Ein betrunkener Fahrer will nicht bemerkt haben, wie er in hohem Tempo in einen Mann raste. Versuchten Mord durch Unterlassung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Rund 14 Weißbier soll der der 28-Jährige intus gehabt haben - und streitet dennoch alles ab.
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Ein betrunkener Fahrer will nicht bemerkt haben, wie er in hohem Tempo in einen Mann raste. Versuchten Mord durch Unterlassung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Rund 14 Weißbier soll der der 28-Jährige intus gehabt haben - und streitet dennoch alles ab.

MÜNCHEN Und ist die Geschichte auch noch so dünn, der Angeklagte Georg H. (28) aus Wackersberg (bei Bad Tölz) wird nicht müde, sie zu wiederholen: „Ich habe einen Schlag gehört und wollte dann nur schnell weg.“ Zeugen beobachteten, dass er die Scheinwerfer seines Wagens ausschaltete, einem entgegenkommenden Fahrzeug auswich, dabei in der engen Straße einen Zaun streifte und dann schnell davonfuhr.

Der Vorwurf wiegt schwer: Versuchten Mord durch Unterlassung wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor. Der Schlag, den Georg K. am 6. September 2007 hörte, war der Zusammenprall seines Wagens mit einem Passanten. Doch, so die Anklage, statt sich um den Schwerverletzten zu kümmern, fuhr der 28-Jährige nach Hause und schlief seinen Rausch aus. Das Opfer wäre verblutet, wenn sich nicht andere Zeugen des Vorfalls um den Verletzten gekümmert hätten.

12 bis 14 Weißbier will der KfZ-Mechaniker und Hobby-Landwirt im Festzelt getrunken haben. Dann setzte er sich ins Auto, um die wenigen 100 Meter ins heimische Gehöft zu fahren. Eine fatale Entscheidung: Er streifte auf der engen Straße in hohem Tempo zunächst eine Frau und erfasste dann Alois W. Der Mann prallte gegen die Windschutzscheibe, wurde mitgeschleift und fiel dann zu Boden.

Die hartnäckigen Rückfragen von Richter Walter Weidmann und seiner Kollegen fruchteten beim Angeklagten nichts. Georg K. blieb bei seiner Version. Auch der Einwand, dass ein ausgebildeter und erfahrener Kfz-Mechaniker wohl schnell begreifen würde, dass der Schaden an der Windschutzscheibe von der Kollision mit einem Tier oder einem Menschen herrühren müsse, wischte er beiseite. „Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht.“ Den Schaden habe er sich nicht so genau angeschaut.

Der Prozess wird fortgesetzt. jot

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