Mann soll Portal für Kindesmissbrauch-Anbahnung betrieben haben

Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch in einem Kinderpornografie-Prozess die Öffentlichkeit zum Schutz des Angeklagten während dessen Vernehmung ausgeschlossen.
dpa |
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München -  Dem Grafikdesigner wird unter anderem Anstiftung zum besonders schweren Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Der 30-Jährige soll zwei Internetseiten zur Anbahnung von Kontakten zwischen Pädophilen betrieben haben. Seine Aussage werde seine sexuelle Entwicklung und seine diesbezüglichen Neigungen zum Inhalt haben, der Schutz dieses persönlichen Lebensbereichs überwiege das Interesse an der öffentlichen Erörterung, begründete der Vorsitzende den Ausschluss.

Laut der Anklage diente die Internetseite der Verabredung zum Missbrauch von Kindern, innerhalb kürzester Zeit meldeten sich im März 2012 über 560 Mitglieder an. Dabei wurden auch Frauen angesprochen, die laut Staatsanwaltschaft "ihre Kinder zum sexuellen Missbrauch anbieten wollten". Zur Werbung für die Seite habe er kinderpornografisches Bildmaterial zum Abruf hinterlegt. Die Bilder zeigen Kinder bei Sexualpraktiken mit Frauen und Männern.

Der 30-Jährige soll ferner mit einer bislang unbekannten philippinischen Frau gechattet und sie detailliert angewiesen haben, was sie mit einem Kleinkind tun soll. Die Chatpartnerin stellte laut Anklage entsprechende Videos von grausamen sexuellen Misshandlungen eines etwa zweijährigen Mädchens zum Abruf im Internet her. Ein Urteil in dem Prozess wird erst im November erwartet.

 

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