Mann klagt gegen automatische Kennzeichenerfassung

München – Die automatische Erfassung von Autokennzeichen sorgt in Bayern für Streit. Nach Ansicht der Polizei entspricht das Vorgehen des Freistaats den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, äußerte hingegen am Montag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Bedenken.
Ein Software-Entwickler aus Regensburg hat Klage eingereicht. Er sieht durch die automatisierte Erkennung sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt: Er sei mit verschiedenen Fahrzeugen unterwegs; entsprechend häufig würden seine Kfz-Kennzeichen erfasst.
Die digitalen Fotos der Nummernschilder werden in Codes umgewandelt und mit Fahndungsdateien des Landeskriminalamtes abgeglichen. Ziel ist laut bayerischem Polizeiaufgabengesetz die Gefahrenabwehr und die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität wie beispielsweise Autodiebstahl.
In erster Instanz hatte der 33-jährige Kläger gegen den Freistaat Bayern verloren. Seitens der Polizei hieß es vor Gericht, der Software-Entwickler sei mit keinem einzigen seiner kontrollierten Fahrzeuge jemals in einer Fahndungsdatei gelandet. Bei Nicht-Treffern würden die Kennzeichen grundsätzlich sofort gelöscht; die Daten seien auch nicht wiederherstellbar, erläuterte der Projektleiter der Herstellerfirma des Erfassungssystems.
Die Landesanwaltschaft als Vertreterin des Freistaats argumentierte, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sei gar nicht zuständig, da es sich um verfassungsrechtliche Fragen handele. Der Fall sei der Entscheidungskompetenz des Gerichts entzogen, denn der Kläger stütze sich auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.
Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht Beschwerden aus Schleswig-Holstein und Hessen gegen die dortigen Erfassungsmaßnahmen stattgegeben. Nach dem Karlsruher Urteil darf der Staat zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschränken. Je schwerwiegender ein solcher Eingriff sei, desto präziser müsse aber die Ermächtigungsgrundlage sein. Neben Bayern hat eine Reihe anderer Bundesländer an der Kennzeichenerfassung festgehalten.