Mann bringt seine Schwester um: Jahrelang beleidigt und gedemütigt worden

Im Falle Robert B., der seine Schwester ermordete, lässt der Münchner Staatsanwalt Laurent Lafleur ein zweites Mordmerkmal fallen. Denn der Täter wurde jahrelang von seiner Schwester gedemütigt.
von  John Schneider
Robert B. spricht am 28. März mit Anwältin Birgit Schwerdt.
Robert B. spricht am 28. März mit Anwältin Birgit Schwerdt. © dpa

München - Dass das Opfer, die reiche Witwe Elvira S., eine "schwierige Persönlichkeit" gewesen ist, darin sind sich Staatsanwalt Laurent Lafleur und Birgit Schwerdt, die Verteidigerin von Robert B. (37), grundsätzlich einig. Lafleur bleibt zwar in seinem Plädoyer beim Vorwurf des Mordes, ist aber bereit, nach der nun abgeschlossenen Beweisaufnahme mit den niedrigen Beweggründen zumindest ein zweites Mordmerkmal fallen zu lassen.

Damit käme die strafverschärfende Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld nicht mehr in Frage. Der Grund: Die Aussagen des Täters, seiner Verwandten und die des Liebhabers von Elvira S., hatten gezeigt, dass Robert B. jahrelang von seiner älteren Schwester gedemütigt, beleidigt und geschlagen wurde. Lafleur: "Seine Wut ist nachvollziehbar.“

Mit einer Sackschnur erdrosselt

Bereits in der Kindheit habe ihn Elvira S. herablassend behandelt. Das spätere Opfer habe sich in der Jugend auch sexuell an ihm vergangen, hatte der 37-Jährige unter anderem ausgesagt. Der Zorn über die Erniedrigungen der dominanten Schwester habe sich in ihm aufgestaut und an diesem 2. Februar 2016 in ihrer Wohnung in der Thalkirchner Straße Luft gemacht.

"Jetzt reicht’s", habe Robert B. gesagt, nachdem Elvira S. ihn und seine Kinder als "Zigeuner" bezeichnet habe. Er wollte die Wohnung verlassen, sie habe sich ihm in den Weg gestellt und ihn geschlagen. Ein tödlicher Fehler. Der friedliebende Robert B. drosselte zwei bis drei Minuten lang seine Schwester mit einer Sackschnur. Das alles ist unstrittig.

"Seelische Ausbeutung" geliebt

Dennoch kommen Ankläger und Verteidigerin zu ganz anderen Schlüssen. Nach dem Willen des Staatsanwalts muss Robert B. lebenslang hinter Gitter, weil er heimtückisch die Arglosigkeit seines Opfers ausnutzte. Die Verteidigerin des 37-Jährigen sieht hingegen den Tatbestand des Mordes nicht erfüllt und fordert eine Freiheitsstrafe von lediglich sieben Jahren wegen Totschlags.

Schwerdt argumentiert unter anderem, dass ihr Mandant trotz der "seelischen Ausbeutung" seine Schwester geliebt habe. Er bereue die Tat. Sein Geständnis zeige das. Das Urteil will Richter Michael Höhne am 15. Mai verkünden.

 

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