Mann bespuckt gehbehinderte Frau – und tritt Rollator weg

Dieser Vorfall erschüttert und sorgt für Kopfschütteln. Am Hauptbahnhof in München wurde eine gehbehinderte Frau verbal attackiert und bespuckt. Zudem trat der Täter gegen den Rollator, sodass die Frau zu Boden stürzte.
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Ein Mann hat eine Frau mit Rollator angegriffen (Symbolbild)
Ein Mann hat eine Frau mit Rollator angegriffen (Symbolbild) © imago Shotshop

München - Gegen 8.30 Uhr wurden Beamten der Bundespolizei am Dienstag durch lautstarke Rufe auf eine unfassbare Tat aufmerksam. Eine gehbehinderte Frau (51) wurde an den Toiletten von einem 27-Jährigem bespuckt, beleidigt und auch noch körperlich angegriffen. Der Täter beschädigte den Rollator der Frau.

Frau stürzt, nachdem Mann Rollator weggetreten hat

Nach verbalen Beleidigungen soll der 27-Jährige die beeinträchtige Frau mehrfach ins Gesicht gespuckt haben. Auch an den Schultern soll die Frau gepackt worden sein. Den Rollator trat der Mann weg, sodass die hilflose Frau ohne ihr Gehhilfe stürzte. Durch den Aufprall am Boden erlitt die 51-Jährige Schmerzen an Ellenbogen, Handgelenken und Hüfte. Bei dem Rollator brach durch den Sturz die Handbremse ab.

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Eine ärztliche Versorgung der 51-Jährigen war zunächst nicht notwendig. Der mutmaßliche Täter wurde von den Beamten vorläufig festgenommen. Videoaufzeichnungen sollen jetzt aufklären, warum der Mann die gehbehinderte Frau attackiert hat. Die Bundespolizei führt Ermittlungen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.

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26 Kommentare
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  • Kampf den Schwurblern am 23.03.2023 14:36 Uhr / Bewertung:

    Ist doch völlig egal, ob der Jenige schwarz,weiss oder gelb ist,
    Wer soetwas macht gehört bestraft !

  • Unbesorgter Bürger am 22.03.2023 23:18 Uhr / Bewertung:

    Hoffentlich kriegen sie den Kerl.

  • Haan am 22.03.2023 15:08 Uhr / Bewertung:

    In Deutschland gilt allein der Hinweis auf die Nationalität eines Übeltäters als "ausländerfeindlich" und rechtsradikal. In vielen Urlaubsländern wird bei Straftaten die Nationalität des Täters, sofern es kein Einheimischer ist, als erstes genannt.

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