Mann bedroht Freundin und gemeinsames Kind mit Messer

München - Ein 19 Jahre alter Mann wurde am 29. Juni 2016 vom Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das teilte das Amtsgericht jetzt mit.
Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2016 – am Abend des 13. April befand sich der Messebauer mit seiner Lebensgefährtin, einer Schülerin, in der gemeinsamen Wohnung in der Feldmochingerstraße. Die beiden haben ein gemeinsames Kind.
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Wie das Amtsgericht München mitteilt, kam es an diesem Abend zu einem Streit – der 19-Jährige sei nach Aussagen seiner Ex-Freundin sehr eifersüchtig. Vor den Augen des Kindes schubste er die Frau zu Boden und drohte ihr damit, sie umzubringen. In Panik rannte die Schülerin zum Fenster, versuchte es zu öffnen und schrie um Hilfe. Daraufhin stieß er sie erneut zu Boden.
Die Auseinandersetzung wurde immer ernster – nach einiger Zeit holte der Mann ein Messer mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge aus der Küche und bedrohte damit. Der 19-Jährige habe geglaubt, dass ihn seine Freundin mit einem anderen Mann betrügen würde. Wenig später nahm sie ihr Baby auf den Arm, doch das hielt den Mann nicht davon ab, die Schülerin weiter mit dem Messer zu bedrohen. Er hielt ihr die Klinge an den Hals und drohte weiter, sie umzubringen.
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Schließlich gelang ihr mit dem Kind die Flucht aus der Wohnung. "Ich weiß nicht, warum er so wütend war. Es kann sein, dass er eifersüchtig war. Ich war mit ihm zu dem Zeitpunkt zweieinhalb Jahre zusammen", meinte sie in der Verhandlung vor dem Gericht. "Wir waren mal zusammen, mal nicht zusammen. Er ist der Vater meines Kindes. Er hat Kontaktverbot zu ihr. Er will scheinbar auch keinen Kontakt. Er bemüht sich nicht darum, die Auflagen vom Familiengericht zu machen. Kontakt hatten wir die letzte Zeit nicht mehr", so die Geschädigte weiter.
Gericht spricht von "schädlichen Neigungen"
Bereits im November 2015 ist es zu zwei Auseinandersetzungen zwischen den beiden gekommen. Damals hatte er sie zu Boden geworfen, ihr ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt. Die Schülerin erlitt dadurch leichtere Verletzungen.
Das Gericht konnte Reifeverzögerungen bei dem jungen Mann nicht ausschließen und verurteilte ihn daher nach Jugendstrafrecht. Der 19-Jährige bekam eine zehnmonatige Bewährungsstrafe – das Gericht ging davon aus, dass zum Zeitpunkt und auch noch während der Verhandlung schädliche Neigungen beim Verurteilten vorlagen. Die Richterin geht von einer "Neigung des Angeklagten (aus), sich nicht an Regeln und die Rechtsordnung zu halten und auch Gewalt ohne große Bedenken zur Verwirklichung eigener Vorstellungen einzusetzen", so das Urteil.
Die Strafe wurde noch verschärft, da er "die Taten in Anwesenheit des Kindes begangen hat." Er bekam einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss zugunsten eines Vereins für die Beratung von Mädchen eine Geldauflage von 800 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.