Mann bedroht Frau im Zug mit Messer und verletzt Polizisten

Die Münchner Bundespolizei musste Samstagnachmittag am Hauptbahnhof München einschreiten, nachdem ein Reisender einer 69-Jährigen ins Gesicht gespuckt und anschließend ein Messer gezogen haben soll. Ein Bundespolizist wurde bei der anschließenden Festnahme verletzt.
München - Gegen 16:35 Uhr bemerkte die Münchnerin im bereitgestellten Meridian-Zug, dass ein Mann seine Füße auf der Sitzbank abgelegt hatte. Die 69-Jährige forderte den Mann auf, die Schuhe vom Sitz zu nehmen. Daraufhin beleidigte der Mann die Münchnerin und folgte ihr dann sogar zu ihrem Sitz, wo eine mitreisende Bekannte und der 73-jährige Ehemann warteten.
Noch im Gang eskalierte dann die Situation: Den Ermittlungen nach soll der Mann der Münchnerin ins Gesicht gespuckt und anschließend ein Klappmesser gezogen haben, als der Ehemann sich schützend vor seine Frau stellte. Dabei soll der Tatverdächtige dem Ehemann verbal gedroht und das Messer in der Hand gehalten haben. Die Klinge war nicht aufgeklappt.
Der 73-Jährige wich zurück und versuchte, den Mann zu beruhigen. Die Ehefrau machte zeitgleich eine Streife der Bundespolizei am Bahnsteig auf sich aufmerksam. Der Tatverdächtige ließ schließlich vom Ehemann ab und setzte sich auf seinen alten Platz.
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Die Bundespolizeistreife stoppte die Ausfahrt des Zuges und forderte den 38-Jährigen auf, den Zug zu verlassen. Dem kam der Mann nach zahlreichen Appellen widerwillig nach.
Am Bahnsteig zeigte sich der Mann äußerst aggressiv. Beamte stellten das Klappmesser sicher und nahmen den 38-Jährigen vorläufig fest. Hierbei wehrte er sich massiv. Mehrere, zwischenzeitlich hinzugekommene Beamte mussten den 38-Jährigen festhalten, um ihn zur Wache zu bringen. Ein Beamter erlitt dabei eine Rippenprellung und musste im Krankenhaus untersucht werden.
Das rüstige Ehepaar hatte die Situation den Umständen nach gut überstanden und konnte die Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
Gegen den 38-jährigen Tatverdächtigen wird wegen Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein Haftrichter ordnete am Sonntag Untersuchungshaft an.