Mann (50) verklagt Flugschule

Ein Mann (50) stürzt bei Flugkurs so heftig, dass er sich mehrere Knochen bricht – und verklagt die Flugschule.
Sophie Anfang |
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Johann Huber stürzte bei einem Flugkurs. Er hat die Flugschule verklagt.
Sophie Anfang Johann Huber stürzte bei einem Flugkurs. Er hat die Flugschule verklagt.

München - Eigentlich wollten Johann und Beate Huber nur eines: gemeinsam fliegen. Doch der Gleitschirmflugkurs endete gänzlich unromantisch für das Ehepaar aus Bad Aibling: Kurz vor Kursende stürzte Johann Huber und verletzte sich schwer. Er verklagte die Flugschule – und scheiterte. Beim Oberlandesgericht München (OLG) ging das Verfahren am Dienstag in die zweite Instanz.

Hubers Traum vom Fliegen sollte in Brannenburg, bei Rosenheim wahr werden. Am Tag des Unfalls hatten der Elektromeister und seine Frau bereits mehr als 20 Flugstunden absolviert, richtig sicher fühlte er sich trotzdem nicht.

Der Tag des Unfalls war ein windiger Tag im April. Huber flog 170 Meter weit über eine Wiese. Bei einem Waldstück sollte er eine Rechtskurve machen, landen. Doch den heute 50-Jährigen erfasste eine Böe, er wurde mehrere Meter in die Höhe gezogen. Aus Angst zog er erst die Bremse, ließ wieder aus und knallte auf den Boden. Beide Beine waren gebrochen, die Wirbelsäule verletzt.

Hätte die Schule ihn richtig betreut, wäre das nie passiert, ist sich Huber sicher. Er fordert 50 000 Euro Schadenersatz.

Der Unfall ist inzwischen vier Jahre her. Doch Huber merkt man immer noch an, wie sehr das Ganze ihn emotional mitnimmt. Sein ganzer Körper bebte vor Zorn, als der Anwalt der Flugschule vor dem OLG am Dienstag seine Sicht der Dinge ausführte: die, dass die Lehrer alles richtig gemacht haben. Das Landgericht Traunstein war dieser Sicht noch gefolgt und hatte Hubers Klage abgewiesen: Im Prinzip sei er selbst verantwortlich für den Unfall.

Lesen Sie hier: Marcus Prinz von Anhalt vor Gericht.

In München klang das nun ganz anders: „Wir haben mindestens ein halbes Dutzend Punkte, bei denen es bei Ihnen nicht stimmt“, sagte ein sichtlich aufgebrachter Vorsitzender Richter zum Anwalt der beklagten Flugschule. Huber hatte während seines Fluges weder Funk, noch anderen Sprechkontakt zu seinen Lehrern. Auch am Endpunkt der Flugstrecke stand niemand, der das Landemanöver hätte beobachten und anleiten können.

„Das ist völlig üblich“, sagte Beklagten-Anwalt Rolf Klutinius. Er berief sich auf die Ausbildungsordnung des Deutschen Hängegleiterverbands (DHV), die in ihrer aktuellen Version das Vorgehen der Lehrer sogar stützen könnte.

Wie sich während der Verhandlung herausstellte, war diese Version jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht gültig – sondern eine striktere Version, die Hubers Sichtweise zu zugunsten kommt.

Auch dieser Umstand, ließ der Vorsitzende Richter durchblicken, mache das Gericht skeptisch.

Die erste Instanz in Traunstein habe ohnehin beim Verfahren mehrere Entscheidungen getroffen, die so nicht nachvollziehbar seien, so das Gericht. So sei etwa der Sachgutachter abgewiesen worden, weil sein Gutachten zu umfangreich war. Deshalb stand Befangenheit im Raum.

Der Richter hatte dafür kein Verständnis: „Ich hätte den Sachverständigen nicht abgelehnt.“ Das Oberlandesgericht will den Fall nun noch einmal selbst aufarbeiten. Der Beschluss ist für Dezember angesetzt.

Für Beate Huber ist das eine gute Nachricht: „Langsam geht es in die richtige Richtung.“

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