Mann (34) missbraucht betrunkene Touristin neben der Festwiese

Der Familienvater trinkt den ganzen Tag Alkohol, bevor er sich an der jungen Australierin vergreift. Die Frau ist so betrunken, dass sie sich nicht wehren kann.
von  Sophie Anfang
Es ist das größte Volksfest der Welt - doch manche Besucherinnen nehmen von dort schlimme Erinnerungen mit.
Es ist das größte Volksfest der Welt - doch manche Besucherinnen nehmen von dort schlimme Erinnerungen mit. © dpa

München - Es sollte eine Wiesn-Gaudi werden, doch für eine junge Australierin endete der Ausflug aufs Oktoberfest mit einem Albtraum. Völlig betrunken und hilflos liegt die damals 21-Jährige auf einer Bank neben der Festwiese, als sich Peter M. (Name geändert) neben sie setzt und ihr unter den Rock greift. Das Amtsgericht hat den 34-Jährigen am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Ohne Bewährung.

Zwei Jahre ist die Tat inzwischen her. Der Metallarbeiter hatte am Tag der Tat frei und feierte das ordentlich: Bereits nach dem Frühstück gab es Wodka mit drei Freunden, etwa eine Flasche trank er. Dann ging es weiter auf die Wiesn, dort becherte er weiter, diesmal Bier, drei bis fünf Flaschen, die er nahe der Festwiese kaufte.

Er ging herum, sang und auf dem Promillehügel sah er die junge Australierin, eine zierliche Frau im Dirndl. Die Touristin war so betrunken, dass sie sich kaum aufrecht halten konnte. M. setzte sich zu ihr, legte erst den Arm um ihre Schulter, dann griff er tiefer, unter die Strumpfhose der wehrlosen Frau.

Ein Zivilpolizist bemerkte, dass etwas nicht stimmte und verständigte Kollegen. Peter M. wurde festgenommen.

„Ich kann mich nicht erinnern“, sagte der 34-Jährige am Mittwoch vor Gericht. Er sei sehr betrunken gewesen: „Ich wundere mich, dass ich überhaupt zum Oktoberfest gekommen bin.“ Was die Tatzeit betrifft, habe er einen Filmriss. An die Begegnung mit der jungen Frau könne er sich noch erinnern – dann sei er irgendwann in einer Polizeizelle aufgewacht.

Das Opfer selbst erschien nicht zum Prozess, dafür kamen die Beamten zu Wort, die die Tat beobachtet hatten. Sie glaubten, dass M. zum Zeitpunkt der Tat nicht völlig betrunken, sondern ihm durchaus bewusst war, was er tat. M.s Verteidiger wies das zurück – und zweifelte auch die anderen Beobachtungen der Polizisten an.

Amtsrichter Matthias Braumandl sah den Missbrauch aber als erwiesen an: „Hinter dem Filmriss verstecken Sie sich“, sagte er, „und das ist ehrlich gesagt feig’.“ Schließlich könne M. sich an alles an dem Tag erinnern – nur nicht an die Tat selbst. Zudem habe er sich nie bei dem Opfer entschuldigt.

Der Richter schickte den Vater von zwei Kindern für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. Noch im Gerichtssaal klickten die Handschellen.

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