Mandarinente an der Isar: Geflügelpestvirus in München festgestellt

München - Am Donnerstag ist bei einem Wildvogel der Ausbruch der Geflügelpest in München amtlich festgestellt worden.
An der Isar gefundene Mandarinente trug den Erreger in sich
Wie die Stadt am Freitag weiter mitteilt, handelt es sich dabei um eine Mandarinente, die in der Nähe der Wittelsbacherbrücke an der Isar gefunden worden war und dann in der Vogelklinik verstarb.
Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim wiesen bei dem Wildvogel das H5N1-Geflügelpestvirus nach. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Befund.
Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln verhindern
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest - im Fachjargon Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) - und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel hatte die Stadt am 10. Dezember 2021 per Allgemeinverfügung verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und ein Fütterungsverbot bei Wildvögeln angeordnet.
Die Geflügelpest sei im Jahr 2021 und 2022 nie ganz zum Erliegen gekommen, so die Stadt in ihrer Mitteilung. Um das gehaltene Geflügel vor einer Ansteckung zu schützen, komme es darauf an, den Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern.
Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt. Enger Kontakt zu kranken oder toten Vögeln sollte vermieden werden. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Eine Übertragung auf Hunde und Katzen ist unwahrscheinlich. Es wird empfohlen, Hunde und Katzen vor allem im Uferbereich an Gewässern nicht freilaufen zu lassen.
Wer vermehrt tote oder auffallend kranke Vögel am selben Ort auffindet, wendet sich bitte unter der Telefonnummer 233-36313 oder unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt.kvr@muenchen.de an das Veterinäramt. Geflügelhalter - auch Hobbyhalter - sind verpflichtet, die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort der Haltung, die Art der Nutzung und die Betriebsnummer dem Veterinäramt zu melden.