Mädchen prallt auf Ski gegen Liftmast - 5000 Euro Schmerzensgeldforderung

Mit Beckenbruch kommt die Schülerin in die Klinik, leidet drei Monate unter starken Schmerzen. Ihr Vater reicht Klage ein. Das Gericht schlägt Vergleich vor.
Torsten Huber |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Strecke, die Pia unkontrolliert über die Zugspitz-Piste rutscht, ist mit einer Linie auf dem Foto gekennzeichnet. Das Kreuz markiert die Aufprallstelle.
privat Die Strecke, die Pia unkontrolliert über die Zugspitz-Piste rutscht, ist mit einer Linie auf dem Foto gekennzeichnet. Das Kreuz markiert die Aufprallstelle.

München - Für die Schülerin Pia S. (damals 11) endet ein Skitag auf der Zugspitze mit einer Beckenfraktur im Münchner Krankenhaus der Barmherzige Brüder. Jetzt wird die Unglücks-Abfahrt vom Wetterwandeck (2698 m) zum Brunntal-Schlepplift (2057 m) vor dem Oberlandesgericht München (OLG) juristisch aufgearbeitet.

Der Vater des verunglückten Mädchens hat Klage gegen die Bayerische Zugspitzbahn AG erhoben und fordert 5000 Euro Schmerzensgeld für seine Tochter. Der 31. Januar 2011 ist ein sonniger Wintertag. Pia ist mit ihren beiden großen Schwestern und dem Vater, ein Arzt, auf Skiern unterwegs.

Das Skigebiet ist ideal für Familien. Pia ist fast am Lift. Plötzlich geraten ihre Skispitzen übereinander. Das Mädchen fällt mit dem Po auf ihre Ski-Enden, rutscht unkontrolliert weiter und knallt mit 35 Stundenkilometern mit dem Unterleib gegen einen Stützpfeiler an der Liftstation.

Durch den Aufprall steht sie vermutlich unter Schock. Sie spürt keine Schmerzen und kann mit dem Schlepplift fahren. Erst an der Zugspitzbahn bricht sie zusammen. Im Tal kommt sie mit einem Krankenwagen ins Klinikum Garmisch-Partenkirchen. Erste Diagnose: eine schmerzhafte Prellung.

In München kommt sie in einen Kernspintomographen. Mehrere Frakturen und Einblutungen im Beckenbereich werden festgestellt. Drei Monate hat das Mädchen starke Schmerzen. Die Rechtsanwälte Beate Steldinger und Alexander Sessel sagen vor Gericht: „Man fragt sich, warum der Pfeiler am Lifteinstieg nicht mit Schutzmatten im unteren Bereich abgepolstert ist.“

Zugspitzbahn-Vorstand Peter Huber und seine Anwältin Cornelia Stapff sagen: „Der Pfeiler liegt über acht Meter hinter einem Absperrseil außerhalb der Piste und ist deshalb nicht abzusichern. Das sagen auch unsere Fachleute.“

Man könne nicht alles absichern, was im Skigebiet „künstlich erschlaffen“ sei: „Dann müssen wir auch die Wände der Berghütten mit Schutzmatten abdecken“, so die Zugspitzbahn-Betreiber. Der Senats-Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider sagt deutlich, dass auch hinter einer Absperrung abgesichert werden müsse: „Weil beim Liftbetreiber sich die Frage aufdrängen muss, dass Skifahrer aus irgendwelchen Gründen an dieser Stelle die Beherrschung verlieren und an diesem Pfeiler zu Schaden kommen können.“

Der Senat schlägt einen Vergleich vor: 2000 bis 2500 Euro und der Fall ist erledigt. Jetzt beraten sich beide Parteien. Ohne Vergleich gibt es am 22. Januar 2014 ein Urteil.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.