"Es macht keinen Sinn": So reagieren die Menschen in München auf das Kiff-Verbot im Englischen Garten

München - Unersättlich zupfen die Graugänse das Gras aus dem Boden im Englischen Garten – und das ist ab sofort die einzig legale Form, "Gras" im größten Park der Stadt zu konsumieren. Denn das Cannabis-Rauchen ist hier seit Donnerstag verboten. Nach der Legalisierung kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine restriktive Umsetzung des neuen Gesetzes an. Die Bayerische Staatsregierung hat nun eine Änderung der Parkanlagenverordnung beschlossen.
Vom Kiffen im Englischen Garten sang bereits die Spider Murphy Gang, doch "high" saß an diesem sonnigen Freitagmittag niemand auf dem Monopteros. Dass das nun auch nicht mehr erlaubt ist, weiß vor Ort kaum jemand. Auch Paul und Calvin hören davon zum ersten Mal. "So richtig verstehen tu' ich's nicht", sagt Paul daraufhin. "Ich finde es sinnvoll, dass Cannabis entkriminalisiert ist. Man sollte es so behandeln wie Alkohol, die Auswirkungen sind doch ähnlich. Alkohol ist eine gesellschaftlich geförderte Droge", findet der Freisinger.

Cannabis-Verbot in München: "Es macht keinen Sinn, Alkohol zu erlauben"
Dass das Verbot einen Unterschied machen wird, bezweifeln manche: "Auch vor der Legalisierung haben es diejenigen gemacht, die es wollten", sagt Lehrerin Caroline. Sie befürchtet, dass die Leute sich bei einem flächendeckenden Verbot Orte suchen, wo es vielleicht gefährlich wird. "Warum macht man keine Zone? Einen abgegrenzten Bereich, in dem es erlaubt ist?", fragt sich die 34-Jährige.

Diese Idee würde wohl auch Student Othman und Azubi Josef zusagen. "Mich stört es, wenn ich zum Passivraucher werde, das ist schädlich für mich", erklärt der angehende Pflegefachmann Josef. Trotzdem steht er nicht komplett hinter dem Verbot: "Es macht keinen Sinn, Cannabis zu verbieten und Alkohol zu erlauben", sagt er, zumal er Alkohol gefährlicher findet.

Kiffen im Englischen Garten verboten: Wie die Polizei gegen Verstöße vorgeht
Wer am Freitag noch nicht wusste, dass der Joint in der Hand da nicht mehr hingehört, hatte aber vielleicht noch Glück.
Ein Sprecher der Polizei teilte mit: "Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gibt es Ermessensspielräume. Diese werden wie immer in Bezug auf die individuelle Fallkonstellation vor Ort berücksichtigt. Dazu gehören natürlich auch verbale Belehrungen, wenn Regelungslagen noch sehr neu sind."