Luftreinhaltung: Umwelthilfe klagt erneut auf Zwangsgeld oder -haft

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut vor dem Verwaltungsgericht München einen Antrag auf Zwangsgeld oder Zwangshaft gegen die Bayerische Staatsregierung gestellt. Diese würde die Gerichtsbeschlüsse zum Luftreinhalteplan weiter missachten, so der Vorwurf.
von  AZ
Weil der Freistaat Bayern die Auflagen des Gerichts nicht umsetzt, hat die DUH erneut auf Zwangsgeld geklagt.
Weil der Freistaat Bayern die Auflagen des Gerichts nicht umsetzt, hat die DUH erneut auf Zwangsgeld geklagt. © dpa

München - Der Streit um "Saubere Luft" in München geht weiter. Die Deutsche Umwelthilfe hat erneut vor dem Verwaltungsgericht München einen Antrag auf Zwangsgeld oder ersatzweise Zwangshaft gegen die Bayerische Umweltministerin gestellt. Hintergrund ist laut DUH "die fortdauernde Weigerung des Freistaats, ein rechtskräftiges Urteil für 'Saubere Luft' in München einzuhalten" und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte einzuleiten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sogar "Missachtung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts" vor. "Die vorsätzliche Missachtung des höchsten bayerischen Gerichts zeigt erschreckende Demokratiedefizite des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Die bayerische Staatsregierung ist offenbar dem Irrglauben verfallen, sich über geltendes Recht und über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen zu können. Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um zum Schutz der Gesundheit der Münchner saubere Luft bereits im kommenden Jahr durch Diesel-Fahrverbote durchzusetzen", so Resch.

Ministerium weigert sich, die vom Gericht auferlegten Maßnahmen zu erfüllen

Der Vorwurf der DUH: Trotz rechtskräftiger Verurteilung zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten ab 2018 in München verweigert der Freistaat die angeordneten Vorbereitungsmaßnahmen. Ein erstes Gutachten, das alle Straßen benennt, in denen die Grenzwerte überschritten werden, wurde erst Wochen nach Fristende veröffentlicht (AZ berichtete).

Der zweite Schritt, die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, wurde gar nicht umgesetzt. Im Oktober hatte die Umwelthilfe deswegen bereits ein erstes Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro erstritten. Diesen Betrag hat die Landesregierung zwar inzwischen bezahlt, die vom Gericht auferlegten Maßnahmen aber nach wie vor nicht umgesetzt.

Das zumindest ist der Vorwurf von Remo Klinger, Anwalt der DUH. Das Umweltministerium teilte ihm mit, dass es die genannte Frist "nicht ernst nehme". Es gäbe eine klare Ansage der Staatsregierung, keine Fahrverbote umzusetzen. Daher bedürfe es auch keiner Beteiligung oder Information der Öffentlichkeit, so das Ministerium gegenüber Klinger.

Der Anwalt reichte deswegen nun am vergangenen Dienstag den Antrag auf Zwangsgeld oder Zwangshaft ein.

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