Lohnt sich Stornieren? Was tun beim Piloten-Streik

Die Piloten der Lufthansa haben im Tarifkonflikt Streiks eine Arbeitsniederlegenung für Mittwoch angekündigt. Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung haben Reisende deswegen nicht. Aber sie sollten ihre Reisepläne überprüfen.
von  dpa

Die Piloten der Lufthansa haben im Tarifkonflikt Streiks eine Arbeitsniederlegenung für Mittwoch angekündigt. Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung haben Reisende deswegen nicht. Aber sie sollten ihre Reisepläne überprüfen.

München – Wo finde ich raus, ob mein Flug gecancelt ist? Kann ich meinen Flug stornieren oder umbuchen? Komme ich rechtzeitig aus dem Urlaub zurück? Das sind Fragen, die Passagieren der Lufthansa seit Dienstagmorgen durch den Kopf gehen.

Denn: Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat im Konflikt um die Übergangsrenten ihre Mitglieder für Mittwoch zu Arbeitsniederlegungen am zweitgrößten Lufthansa-Drehkreuz in München aufgerufen. Zwischen 10 und 18 Uhr sollen dort am Mittwoch keine Flieger mehr abheben, wie die Gewerkschaft in Frankfurt mitteilte. Und das genau jetzt, wo in Bayern die Ferien enden.

Lufthansa reagiert auf die Streikankündigung mit "völligem Unverständnis", wie eine Sprecherin sagte. Der Arbeitskampf treffe erneut unschuldige Fluggäste und sei gezielt auf das nahende Ferienende im Bundesland Bayern gerichtet. Lufthansa konzentriere sich nun darauf, die Passagiere bestmöglich zu informieren und zu betreuen.

Wer für den betroffenen Tag einen Flug mit der Lufthansa gebucht hat, sollte seine Reisepläne jetzt dennoch auf den Prüfstand stellen.

Denn der Streik der Piloten wird zum Ausfall zahlreicher Verbindungen führen. "In dieser Situation haben die Verbraucher zwar noch kein generelles Recht auf kostenlose Umbuchung und Stornierung", erläutert Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, "allerdings sollten sie überlegen, ob sie den Flug selbst stornieren wollen, um mögliche Folgekosten zu minimieren."

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Die gebe es zum Beispiel dann, wenn die Verbraucher auf eigene Faust Anschlussflüge, eine Hotelunterkunft oder ein Mietauto am Urlaubsort gebucht haben. Denn das Geld dafür bekommen sie auch bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks nicht zurück. "Hier kann eine rechtzeitige Stornierung des Fluges, bei der sie zumindest Steuern, Gebühren und sonstige ersparte Kosten erstattet bekommen, eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein", so Fischer-Volk. Vor allem dann, wenn die Stornokosten weit geringer sind als die möglichen Folgekosten eines Flugausfalls.

Informationen zur aktuellen Lage des Streiks erhalten Sie auf der Homepage der Lufthansa. Unter „Flugstatus“ können Flugreisende checken, ob ihr Flug von dem Streik betroffen ist.

Anders sieht die Situation für Verbraucher aus, die im Rahmen einer Pauschalreise einen Lufthansa-Flug gebucht haben. "Für sie ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner", sagt Fischer-Volk. Und diesen Kontakt sollten sie angesichts der Streikankündigung auch nutzen, "denn es ist gut möglich, dass der Veranstalter bereits eine andere Airline mit der Beförderung beauftragt hat." Daraus könnten sich dann wiederum veränderte Flugzeiten oder sogar Änderungen im Ablauf der Reise ergeben. Auch Pauschalreisende sollten sich deshalb auf dem Laufenden halten.

Zuletzt hatten die Piloten in der vergangenen Woche am Frankfurter Flughafen in einem sechsstündigen Streik 218 Flüge ausfallen lassen. Lufthansa und ihre ebenfalls bestreikte Tochter Germanwings hatten auf die bislang drei Streikwellen seit April stets mit Sonderflugplänen reagiert.

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