Lockerung der 2G-Regel im Handel: Verband möchte Wegfall in weiteren Branchen

München - Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie beispielsweise Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht mehr der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Damit wurde eine Entscheidung der Staatsregierung von Anfang Dezember gekippt – damals wurde verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben dürfen. Mit einigen Ausnahmen, zu denen Bekleidungsgeschäfte damals noch nicht zählten.
Geschäfte des täglichen Bedarfs: Hier gilt kein 2G
Ab 8. Dezember gilt in Bayern, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften haben, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs gelten. Ausnahmen bestehen laut Kabinett - in Anlehnung an die "Bundesnotbremse" - für:
- Bekleidungsgeschäfte
- den Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
- den Großhandel
Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne".
Ludwig Beck hatte Eilantrag gegen 2G-Regel eingereicht
Den Eilantrag gegen die Bestimmung hatten das Kaufhaus Ludwig Beck am Münchner Marienplatz sowie der Modehändler WÖHRL eingereicht. Für beide verantwortlich ist Christian Greiner, der den Beschluss als "wegweisendes Urteil für den Modehandel" bezeichnete. Für ihn habe die Entscheidung eine bundesweite Ausstrahlung. "Es wäre nicht einzusehen, warum die Bedeutung von Bekleidung in anderen Bundesländern anders bewertet werden sollte", wird Greiner in einer Mitteilung zitiert.
Auch der Münchner Handelsverband CityPartner begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof natürlich. "Damit gilt nun die 2G-Regel in Bayern auch in der zweitgrößten Einzelhandelsbranche, die für unsere Innenstädte besonders prägend ist, nicht mehr", sagte Geschäftsführer Wolfgang Fischer.

Doch der Verband möchte mehr und will, dass weitere Branchen ebenfalls zum "täglichen Bedarf" zählen. Mit der Entscheidung und Begründung des Verwaltungsgerichtshofs sei die 2G-Regelung "auch für die anderen, innenstadtrelevanten Branchen nicht mehr zu halten", heißt es in einer Mitteilung.
Handelsverband Bayern hätte sich frühere Entscheidung gewünscht
Der Handelsverband Bayern reagierte erfreut, hätte sich aber früher Klarheit gewünscht. Im wichtigen Weihnachtsgeschäft sei der Umsatz der bayerischen Bekleidungsgeschäfte im Vergleich zu 2019 um 30 bis 40 Prozent eingebrochen, "weil Ungeimpfte nicht rein durften und andere abgeschreckt wurden von den langen Schlangen" vor den 2G-Kontrollen, sagte Sprecher Bernd Ohlmann.