LMU-Professor wehrt sich gegen Antisemitismusvorwurf

Der Hochschullehrer fühlt sich diffamiert, er klagt wegen eines Blog-Artikels.
von  John Schneider
Der Brunnen vor der LMU.
Der Brunnen vor der LMU. © Daniel von Loeper

München - Der Professor sagt selbst vor Gericht kein Wort. Dafür spricht sein Anwalt von Bedrohungen und Anfeindungen, die sein Mandant zu erdulden habe. Der Grund dafür soll ein Artikel auf einem Blog sein, in dem er die Nähe von Antisemiten gerückt werde.

LMU-Professor klagt gegen die Grüne Jugend

Das will der LMU-Professor nicht auf sich sitzenlassen und klagt gegen die Grüne Jugend, Mitinitiatorin der Gruppe "Linkes Bündnis gegen Antisemitismus in München", auf deren Webseite der Text im Dezember 2020 erschienen ist.

Der klagende Professor beanstandet mehrere Äußerungen in dem Artikel, mit denen ihm unter anderem vorgeworfen wird, sich zum Gehilfen antisemitischer Agitation zu machen, antisemitische Bewegungen wie die Kampagne BDS ("Boycott, Divestment and Sanctions") und Medien auf denen auch antisemitische Beiträge veröffentlicht würden, zu unterstützen sowie antisemitische Autoren zu empfehlen.

Grüne Jugend bekam beim Landgericht zum Teil recht

Der Beitrag verfolgt nach Ansicht des Klägers das Ziel, ihn als systematischen Unterstützer antisemitischer Bewegungen sowie antisemitischer Agitation zu diffamieren und seine Reputation zu beschädigen. Er fordert die Unterlassung.

Die Grüne Jugend wendet dagegen ein, dass es sich bei den Äußerungen in dem Text erkennbar um subjektive Bewertungen und damit um grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung handele.

Und bekam damit beim Landgericht zum Teil recht. Von acht angegriffenen Äußerungen wurden nur vier Teil-Äußerungen sowie eine Äußerung als Ganzes untersagt. Hinsichtlich der übrigen Äußerungen gab das Landgericht der Meinungsfreiheit den Vorrang.

Senat am Oberlandesgericht deutet an, dass Berufung Erfolg haben könnte

Der Professor legte Berufung ein. Und tatsächlich deutet der Senat am Oberlandesgericht am Dienstag an, dass die Berufung zumindest teilweise Erfolg haben könnte und weitere Äußerungen untersagt werden könnten. Das Urteil wird am 5. Oktober öffentlich gemacht.

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