Lkw zerquetscht Fußgängerin - Prozess

Ein Münchner Brummifahrer (32) übersieht eine 88-jährige Rentnerin beim Linksabbiegen. Er bekommt vom Münchner Amtsgericht eine Bewährungsstrafe.
von  Torsten Huber
Der LKW-Fahrer Serhad C. (32) steht wegen fahrlässiger Tötung vor dem Münchner Amtsgericht.
Der LKW-Fahrer Serhad C. (32) steht wegen fahrlässiger Tötung vor dem Münchner Amtsgericht. © az

München - Unter Tränen legt der Arbeitslose Serhad C. (32) vor dem Münchner Amtsgericht ein Geständnis ab: „Es tut mir leid. Ich habe die Frau leider nicht gesehen.“ Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Mit einem Zwölftonner überrollt der frühere Brummifahrer in München-Obersendling Hildegard R. (88). Die alte Dame stirbt noch am Unfallort. Es ist der 11. April 2013. Gegen 15.20 Uhr fährt Serhad C. mit seinem Laster durch die Zielstattstraße in westlicher Richtung.

An der Kreuzung Aidenbachstraße will er links abbiegen. Er muss an der roten Ampel halten. Bei Grün hupt der Hintermann, weil Serhad C. auch nach einigen Sekunden nicht anfährt. Nach einem Gutachten des Ingenieurs Peter Stolle beschleunigt der Laster beim Abbiegen bis auf Tempo 20. Serhad C. übersieht die alte Dame, die bei Grün die Aidenbachstraße überquert.

Sie wird vom linken Vorder- und Hinterrad überrollt. Zeuge Marcel E. (29) sagt vor Gericht: „Ich habe die Fußgängerin gesehen. Sie machte so schnelle, kurze Schritte. Ihr Kopf war gesenkt. Sie ging am Stock. Für ihr Alter ging sie relativ zügig.“ Richterin Ute Bader fragt nach: „Haben Sie gesehen, wie die Frau überrollt wurde?“

Der Zeuge: „Jein. Ich sah nur wie sie auf der Straße lag. Beide Füße waren längs in Fahrtrichtung.“ Durch das tonnenschwere Fahrzeuge wird der Oberkörper von Hildegard R. zerquetscht. Gerichtsmediziner Randolph Penning, der die Leiche obduziert, sagt vor Gericht: „Die inneren Organe waren zerrissen. Der Tod ist unmittelbar eingetreten.“

Die 1,60 Meter große und 51Kilo schwere Rentnerin leidet unwissentlich an Krebs: „Ein Tumor, zirka sechs mal vier Zentimeter groß, hat sich auf der Harnblase gebildet. Der rechte Harnleiter war völlig zerstört,“ erläutert Penning.

Richterin Bader: „Beim Linksabbiegen hat der Angeklagte nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet.“ Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung, 120 Sozialstunden und drei Monate Führerscheinsperre.

 

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