Liserl-Prozess: Vergewaltiger muss zehn Jahre in Haft

Es war ein Prozess, der deutschlandweit für Entsetzen sorgte: Drei junge Männer haben ein Mädchen nach der Wiesn betäubt und vergewaltigt - das Opfer "Liserl" meldet sich erst während der Verhandlung.
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Der Tatort: In diesem Haus haben sich die Vergewaltigungen von Lisa abgespielt.
az 2 Der Tatort: In diesem Haus haben sich die Vergewaltigungen von Lisa abgespielt.

MÜNCHEN - Es war ein Prozess, der deutschlandweit für Entsetzen sorgte: Drei junge Männer haben ein Mädchen nach der Wiesn betäubt und vergewaltigt - das Opfer "Liserl" meldet sich erst während der Verhandlung.

„Das war eine Riesen-Sauerei, was wir gemacht haben. Es tut mir leid.“ Mit einem Geständnis kurz vor Schluss des „Liserl-Prozesses“ hat Student Robert F. (29) die Reißleine gezogen. Auch Betriebswirt Ignaz Ö. (29) gestand die Tat. Dieses Bekenntnis und die Bereitschaft, ihrem Opfer Lisa (22) 22.000 Euro als Schadenersatz zu zahlen, kam strafmildernd in die Waagschale.

Das Urteil: Robert F. (29) muss wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung 10 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis, Ignaz Ö. (29) wegen der gleichen Straftat acht Jahre und neun Monate. Beide hatten ihre Wiesn-Bekanntschaft Lisa am 7. Oktober 2007 in der Wohnung von Robert F. mit K.O.-Tropfen bewusstlos gemacht und dann in den verschiedensten Positionen vergewaltigt.

Peter M. fotografierte die Tat - und muss drei Jahre ins Gefängnis

Ihr Spezl Peter M. (27), der die Taten fotografierte, wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren verurteilt. Er hatte als einziger frühzeitig alles gestanden und die Ermittler so auf die richtige Spur gebracht. Nach Ansicht seiner Anwältin Birgit Schwerdt spielte er nur eine „Außenseiterrolle“.

Für ihre Mandantin sei dieses Urteil eine „Genugtuung“, erklärte Lisas Anwältin Gabriele Schöch. „Sie ist zufrieden“, sagte Schöch im AZ-Gespräch. Lisa war es vor allem wichtig, dass die Täter zur Tat stehen. Ansonsten hätte eine Legendenbildung gedroht, die das Opfer noch weiter psychisch belastet hätte.

Dass Lisa durch die K.O.-Tropfen auch hätte sterben können, erklärte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann in seiner Urteilsbegründung. Mit Blick auf die beiden Haupttäter sagte er: „Sie haben Glück, dass sie nicht tot ist.“ Dann hätte man über ganz andere Strafen reden müssen.

Robert F. hatte bereits mehrere Taten auf dem Kerbholz

Die höhere Strafe bei Robert F. beruht darauf, dass er in einem zweiten Fall den widerstandsunfähigen Peter M. sexuell genötigt hat. Außerdem wurde eine frühere Verurteilung wegen eines Drogendeliktes in das Strafmaß einbezogen.

Staatsanwalt Gert Burmeier empfand die Geständnisse am Schlusstag als „schmallippig“. Die Taten seien „äußerst brutal und unmenschlich“ gewesen. Ihm sei nie Vergleichbares untergekommen. Sewarion Kirkitadse, der Robert F. verteidigte, betonte die enthemmende Wirkung von Drogen und Alkohol bei der Tat. Der Vertreter von Ignaz Ö., Christian Finke, trat der drastischen Einschätzung des Staatsanwalts entgegen und erklärte: „Mein Mandant ist keine Bestie.“

John Schneider

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