Letzte Dinge regeln: "Zeit, sich zu kümmern"

Wie werde ich behandelt, wenn mir etwas zustößt? Diese und andere wichtige Fragen beantworten zwei neue Broschüren
von  John Schneider

MÜNCHEN Es ist eine Erfolgsgeschichte: In der 13. Auflage ist jetzt die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter” beim C.H. Beck Verlag erschienen. Komplizierte Materie verständlich auszudrücken – das ist ihr Anspruch. Dasselbe gilt für die Broschüre „Vorsorge für den Erbfall” aus dem gleichen Haus. Beide wurden am Montag von Bayerns Justizministerin Beate Merk der Öffentlichkeit vorgestellt. Deren Urteil: „Der Erfolg gibt dem Format der Broschüren Recht.”
Das machte auch der Andrang im Sitzungssaal des Justizpalastes klar. Die Zahl der Interessenten überstieg jedenfalls zunächst die der bereit gestellten Stühle bei weitem. Da wurde schnell nachgebessert.

Die Einschätzung der Ministerin: Die meisten Menschen würden um Themen wie Tod, Krankheit oder Unfall gerne einen großen Bogen machen. Tatsächlich haben 90 Prozent der Bundesbürger noch keine Patientenverfügung.
Dabei darf sich jeder fragen: Wie werde ich behandelt, wenn mir etwas passiert? Wer sorgt dafür, dass mein (letzter) Wille durchgesetzt wird? Eine Patientenverfügung und ein Testament regeln diese Dinge. Es sei Zeit, sich zu kümmern, findet nicht nur Beate Merk.

Zur Neuauflage der Broschüren erklärten die Autoren Ludwig Kroiß (Erbfall) und Bernadette Fittkau-Tönnesmann (Unfall, Krankheit, Alter), warum es wichtig ist, seinen Willen deutlich zu machen, bevor der Ernstfall eintritt. Und das nicht erst gegen Lebensende – sondern schon mit 18, wie einer der Zuschauer einwarf. Dafür erhielt er Applaus.

 

Hier Tipps zur Patientenverfügung und zum Testament:

 

Tipps zur Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung (PV)? In einer PV wird schriftlich niedergelegt, wie man ärztlich behandelt werden will: Lebenserhaltende Maßnahmen, ja oder nein? Wiederbelebungsmaßnahmen oder lindernde pflegerische Maßnahmen? Das alles kann man in der Patientenverfügung bestimmen.

Ist eine PV für den Arzt rechtlich verbindlich? Ja, wenn Ihr Wille in Bezug auf ärztliche Maßnahmen eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Das hat der Gesetzgeber im September 2009 so geregelt.

Kann ich mir mit einer PV schaden? Wenn sich Ihre Ansicht über zukünftige Behandlungen ändert, sollten Sie Ihre PV dementsprechend abändern. Sonst richten sich die Ärzte nach Vorgaben, die nicht mehr zutreffen.

Wie formuliere ich eine PV? Wenig aussagekräftige Formeln wie „in Würde sterben“ meiden. Besser ist es, konkret zu sagen, welche Behandlung in welchem Fall nicht begonnen oder fortgesetzt werden soll. Am besten einen Formular-Vordruck nutzen (siehe unten), da er dem behandelnden Mediziner klare Vorgaben an die Hand gibt.

Wo gibt es solche Vordrucke? Die Vorsorge-Broschüre (siehe oben) enthält leicht entnehmbare Vordrucke für Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung.

 

Tipps zum Testament

 

Was, wenn es kein Testament gibt? Dann wird nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt. Das heißt, zunächst erben die Erben 1. Ordnung, also Kinder, dann die Enkel usw. Wer keine Kinder hatte, vererbt sein Vermögen an die Erben 2. Ordnung: die eigenen Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister und deren Kinder.

Welche Form braucht das Testament? Handschriftlich muss er schon sein, der letzte Wille. Einen Computer-Ausdruck zu unterschreiben, reicht also nicht. Ort und Datum nicht vergessen. Die sicherste Form aber bleibt das Testament beim Notar. Da ist auch sichergestellt, dass es nach dem Tod gefunden wird. Alternativ kann man seit 2012 sein Testament beim Zentralen Testamentsregister eintragen lassen.

Was ist ein Erbvertrag? Bei Unternehmen regelt ein Erbvertrag zwischen verschiedenen Personen beispielsweise die Nachfolge des Inhabers. Inhaltlich können im Erbvertrag dieselben Verfügungen getroffen werden wie im Testament.

Warum eine separate Bestattungsverfügung? Wenn das Testament eröffnet wird, hat die Bestattung oft bereits stattgefunden.

Wieso keinen „Haupterben“ verfügen? Weil der Begriff unklar ist. Sollte der Erblasser damit „Alleinerbe“ meinen, müsste dieser sein Erbe dennoch teilen.

 

 

 

 

Die Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter” und „Vorsorge für den Erbfall” sind im C.H.Beck Verlag erschienen. Preis: jeweils 4,90 Euro.

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