Leitung angezapft? Schwarz-Strom für 2123 Euro

Ein Eigentümer zapft im Hausflur eine Steckdose an. Vor Gericht bestreitet er die Vorwürfe - das Urteil: 4500 Euro Geldstrafe.
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Frank R. (51) auf der Anklagebank im Amtsgericht. Er bestreitet die Vorwürfe: „Das Kabel ist in meiner Wand abgezweigt.
Frank R. (51) auf der Anklagebank im Amtsgericht. Er bestreitet die Vorwürfe: „Das Kabel ist in meiner Wand abgezweigt. © th

Ein Eigentümer zapft im Hausflur eine Steckdose an. Vor Gericht bestreitet er die Vorwürfe, das betroffene Kabel sei irgendwo in der Wand abgezweigt - das Urteil: 4500 Euro Geldstrafe.

München - Mit verschränkten Armen sitzt Kaufmann Frank R. (51) auf der Anklagebank, schüttelt den Kopf, sagt: „Ich habe die Steckdose nicht angezapft!“ Die Beweise sind aber erdrückend: Ein Kabel, das im 4. Stock in einem Mehrfamilien an der Kapuziner Straße laienhaft an einer Steckdose im Flur klemmt, führt direkt in seine Eigentumswohnung, die ein Etage höher liegt.

Von 2010 bis Mai 2012 soll er einen Schaden von 2123 Euro und 55 Cent angerichtet haben. Jetzt steht er wegen Entziehung elektrischer Energie vor dem Münchner Amtsgericht. 1999 hatte er die Wohnung für 225000 Euro gekauft. Die Wohnung dient auch als Büro für sein Taxiunternehmen. Niemandem fällt das Kabel auf. Das Kabel liegt nämlich unter Putz. Erst als die Hausverwaltung bei einer Abrechnung feststellt, dass der Stromverbrauch stark gestiegen ist, wird Elektriker Sascha D. (35) eingeschaltet: „Ich habe mich vom Keller aus hochgearbeitet.“ Er wird fündig.

Frank R. behauptet, dass das Kabel nicht in seine Wohnung verlief: „Es muss in der Wand irgendwo abzweigt sein.“ Objektiv feststellen kann man es nicht. Frank R. lässt damals niemanden in seine Wohnung und als eine Miteigentümerin die Polizei einschaltet, sind bereits alle Spuren beseitigt.

Das Gericht ist überzeugt, dass das Kabel in die Wohnung des Angeklagten verlief. Urteil: 4500 Euro Strafe.

Mehr aus dem Gericht: Münchner verkauft Elfenbein

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