Lehrerin bricht sich Bein auf Schulklo
Eine Lehrerin bricht sich auf dem Schulklo ein Bein. Warum sie trotzdem nicht versichert ist
München - Wenn der Amtsschimmel wiehert: Grundschullehrerin Cornelia K. (48) brach sich während der Dienstzeit auf der Schultoilette das linke Bein. Die Unfallfürsorge für Beamte will die 11475 Euro und 35 Cent für OP und Nachsorge aber nicht bezahlen.
Der Grund: Toilettengänge und das Mittagessen in den Pausen seien Privatsache. Und damit kein Berufsunfall.
Die Lehrerin zog mit Anwalt Siegfried Hauser vor das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) in München. Am 12. März 2011 suchte Cornelia K. die Toilette auf: „Ich wollte mir die Hände waschen. Ich hatte die Scherben einer Limoflasche im Gang aufgehoben und entsorgt. Die Hände waren klebrig. Waschbecken gibt es nur auf den Toiletten.“
Beim Verlassen der Toilette rutschte sie aus. Der linke Fuß knickte um und brach. Zunächst zahlte die Unfallfürsorge des Freistaates. Im Juni 2012 kam dann der Bescheid: Man habe den Fall nochmals genau geprüft. Ergebnis: Der WC-Gang sei nicht dienstlich gewesen.
Cornelia K. sollte das Geld an die Staatskasse rücküberweisen. Anwalt Hauser: „Meine Mandantin ist nicht auf der Toilette gewesen, um eine private Notdurft zu verrichten. Sie musste sich die Hände waschen, um den Unterricht weiterzuführen.“
Das Gericht wollte vom Vertreter des Freistaates, Albert Ziegeltrum, wissen, ob man dann das Gesetz weiterhin so streng auslegt. Ziegeltrum: „Ja!“ Der Anwalt: „Hätte meine Mandantin den Hausmeister holen müssen?“ Ziegeltrum: „Zum Beispiel.“
Da die Parteien zu keiner Einigung kamen, fällte die Kammer ein Urteil: Der Bescheid von der Unfallfürsorge vom Juni 2012 wird aufgehoben. Die Lehrerin muss nichts bezahlen. Ziegeltrum: „Ob wir in Berufung gehen, hängt vom schriftlichen Urteil ab.“ Er habe die Gesetzte nicht gemacht.
Auch in der Privatwirtschaft zahlt die Berufsunfallversicherung nicht bei Unfällen im WC und Kantine.
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