Lehrer hat Sex mit Schülerin (15)
Die Ehefrau entdeckte die verbotene Liebe. Der Pädagoge hat ein Geständnis abgelegt und ist suspendiert. Nun will er wieder arbeiten.
München - Die beiden kommen als Paar. Er trägt einen braunen Anzug, Kurzhaarschnitt und Brille, mit rechts hält er eine Krücke wegen einer Beinverletzung. Dicht neben ihm geht die blonde, zierliche Sonja L. (18, Name geändert). Die beiden sind verlobt. Sie wollen heiraten und eine Familie gründen. Auch wenn ihre Liebe so viel Ärger einbringt.
Denn die junge Frau, gerade halb so alt wie ihr Verlobter, war dessen Schülerin. Und sie sind seit 2007 ein Paar. Da war Sonja L. erst 15.
Jetzt betritt das Paar durch eine automatische Glastür das Bayerische Verwaltungsgericht. Bernd G. kämpft hier um seinen Job als Lehrer. Der Freistaat will ihn feuern – eben weil er angeblich Sex mit seiner Schülerin hatte.
Mit harmlosen Gesprächen nach dem Unterricht hat die Beziehung angefangen. Irgendwann sagte sie ihm: „Ich liebe dich.” Bernd G. wusste zunächst nicht, wie er reagieren sollte. Er ist Hauptschullehrer im Chiemgau. In dem Ort kennt quasi jeder jeden. Der Pädagoge hegte ebenfalls Gefühle für Sonja L. Aber er wusste, dass er sich strafbar macht, wenn er die Zuneigung seiner Schülerin aus der 8. Klasse erwidern sollte.
Außerdem war er verheiratet, hat zwei Kinder. Sollte er das alles aufs Spiel setzten? Bernd G. gab schließlich seinen Gefühlen nach: Heimliche Treffen nach der Schule und am Wochenende. Niemand sollte davon erfahren.
Doch irgendwann entdecke die Ehefrau Fotos von der Schülerin und ihrem Gatten auf dessen PC. Beide sollen in eindeutigen Posen abgelichtet worden sein. Vermutlich mit Selbstauslöser. So kam alles raus.
Der Lehrer wurde sofort vom Unterricht suspendiert. Sein Gehalt von rund 3500 Euro brutto zahlte man ihm allerdings bis heute weiter: Er müsse ja eine Familie ernähren. Der Staatsanwalt nahm die Ermittlungen auf. Vorwurf: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Ein Amtsgericht verurteilte ihn im Herbst 2009 zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. G. ging in Berufung. In zweiter Instanz wurde der Fall vor dem Landgericht in Traunstein verhandelt. Hier legte G. ein Geständnis ab. Im Gegenzug wurde das Amtsgerichtsurteil aufgehoben; G. kam nach Paragraph 174 Strafgesetzbuch straffrei davon. Ein Disziplinarverfahren, wie bei Beamten üblich, wurde eingeleitet.
Michael Zimpel verteidigt den Lehrer. Der Anwalt sagt: „Die Beweise sind so dünn. Die Feststellung, dass zwischen den beiden etwas war, wurde nie durch direkte Beweismittel belegt.” Sein Mandant habe damals ein Geständnis abgelegt, weil man ihm „die Pistole auf die Brust” gesetzt habe: „Geständnis oder Gefängnis!”
Nach kurzer Beratung kam die 13. Kammer zum Urteil: „Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Die sexuelle Beziehung zu einer Schülerin ist ein äußerst schlimmes Dienstvergehen.”
Bernd G. wird in Berufung gehen.
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